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14 führende Wirtschaftsverbände fordern die Politik auf, die ePV zu überprüfen
Die derzeit laufenden Diskussionen der Mitgliedstaaten über die ePV dürfen nicht zu voreiligen Festlegungen führen. Trilogverhandlungen dürfen erst aufgenommen werden, wenn ein solides, ausgewogenes und umfassendes Gesamtkonzept vorliegt. Dies ist nach derzeitigem Stand nach Ansicht des BVDW und der den Brief tragenden Verbände aber nicht der Fall.
Die derzeitigen Entwürfe kombinieren den Schutz der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation mit datenschutzrechtlichen Regelungen im Bereich der Dienste der Kommunikationsgesellschaft. Anstatt die Regelungen der DSGVO sinnstiftend zu ergänzen, werden die gerade erst etablierten grundlegenden Wertungen und Abwägungserfordernisse des EU-Datenschutzrahmens aufgegeben und entwertet. Unternehmen stehen mit den gerade erst anwendbaren, neuen Datenschutzregeln bereits vor erheblichen, oftmals noch nicht vollständig absehbaren Herausforderungen – auch wegen der unklaren und teilweise überaus restriktiv ausfallenden Ankündigungen der Aufsichtsbehörden. Eine zusätzliche, mit dem EU-Datenschutzrecht inkompatible und den tatsächlichen Marktverhältnissen nicht ausreichend Rechnung tragende Regulierung würde weitergehende Folgen nach sich ziehen. Sie würde die Schaffung eines funktionierenden digitalen Binnenmarktes regelrecht konterkarieren.
Die Regelungen der ePV sollen sowohl für personenbezogene wie für nicht-personenbezogene Daten (z.B. machine-to-machine-Kommunikation) gelten und unterstellt die Datenverarbeitung – bis auf wenige, restriktive Ausnahmen – einem kompletten Einwilligungsregime. Erfasst sein sollen neben natürlichen Personen auch Unternehmen. Die Anwendung beträfe alle Sektoren der Wirtschaft der EU, von digitalen Medien und Services bis hin zu vernetzten Fahrzeugen und intelligenter Fertigung – die im schlimmsten Fall so nicht mehr in der Lage sein werden, ihre Produkte und Dienstleistungen unter Verwendung von Daten anzubieten und zu innovieren. Dies wird auch Auswirkungen auf andere Wirtschaftszweige haben, die sich mit zunehmender Digitalisierung der Wirtschaft immer mehr auf die Nutzung von Daten aus Endgeräten einstellen müssen.Die zahlreichen Diskussionen und Konsultationen zwischen Wirtschaft und Politik zeigen bis heute, dass es zunächst weitergehender Folgenbetrachtung bedarf, bevor Entscheidungen getroffen werden können.
Dabei sind nicht nur die erst in einigen Monaten ansatzweise erkennbaren Auswirkungen der DSGVO mit zu berücksichtigen. Sie regelt bereits eine Vielzahl der hier ins Auge gefassten Verarbeitungen. Es müssen zudem tiefere und verständigere Betrachtungen der tatsächlichen Marktverhältnisse und der durch die geplanten Regelungen betroffenen Technologieprozesse identifiziert und mitbedacht werden. Vorschnelle, allein politisch motivierte Festlegungen dürfen hier nicht übers Knie gebrochen werden.
Die ePrivacy-Verordnung werden wir auch auf unseren BVDW Data-Summit am 5. Juni in Berlin diskutieren (www.data-summit.de).