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Bestandsdatenauskunft: BVDW fordert weitere Anpassungen
Zum Hintergrund: Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität hatte bisher Schwierigkeiten in Kraft zu treten. Es war eine gesetzliche Reaktion auf den antisemitisch und rassistisch motivierten Anschlag in Halle im Oktober 2019 und beinhaltet Regelungen zur effektiveren Strafverfolgung von Hasskriminalität in großen sozialen Netzwerken. Prinzipiell ein wichtiges Ziel, doch das Gesetz wurde aufgrund verfassungsrechtlicher Zweifel vom Bundespräsidenten nicht unterschrieben. Zudem hat am 17. Juli das Bundesverfassungsgericht im „Bestandsdatenauskunft II“- Beschluss das Telekommunikationsgesetz für verfassungswidrig erklärt und damit den Verdacht bestätigt, dass auch das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität gegen die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses verstoßen könnte, denn es nutzt die gleichen Regelungen zur Übermittlung und Abgabe von Bestandsdaten wie das Telekommunikationsgesetz
Bestandsdaten sind zum Beispiel Kundendaten wie Name, Anschrift, Emailadresse sowie auch Zugangsdaten, wozu auch (verschlüsselte) Passwörter zählen können. Der BVDW kritisiert, dass der jetzige Vorschlag zur Anpassung der Bestandsdatenauskunft weiterhin die Pflicht im Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität bestehen lässt, die dazu führt, dass bestimmte rechtswidrige Inhalte samt Nutzerdaten automatisch an das Bundeskriminalamt ausgeleitet werden müssen. Die genaueren Ausführungen dazu sind in der entsprechenden BVDW-Stellungnahme zu finden.