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BGH-Urteil Planet49
Bis zum 6. Juli 2020 lag nur die Pressemitteilung des BGH zum Urteil vor, auf die sich der BVDW in seinen Einschätzungen gestützt hat. Der Urteilstext, der für eine detaillierte juristische Analyse und Auseinandersetzung notwendig ist, wurde erst an dem Tag veröffentlicht. Der Volltext kann HIER eingesehen werden.
Noch am Tag des Urteils selbst hatte der BVDW eine erste Pressemitteilung zum Urteil veröffentlicht. Am 30. Juni wurde dann eine ausführlichere Stellungnahme zum Urteil ergänzt. Die Urteilsbegründung hat dem BVDW nun dabei geholfen, diese ersten Einschätzungen weiter auszubauen. Die neue Stellungnahme kann HIER eingesehen werden. Festzuhalten ist, dass der BGH entschieden hat, dass § 15 Abs. 3 des TMG in seiner jetzigen Form dahingehend richtlinienkonform ausgelegt werden kann, dass für den Einsatz von Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für die Zwecke des Paragraphen eine Einwilligung des Nutzers erforderlich ist.