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„Brauchen einheitliche Regeln für Datenverarbeitung“

BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr

Gestern veröffentliche das Bundeskartellamt eine vorläufige Einschätzung in dem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren gegen Facebook. Demnach sei das „Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen außerhalb der Facebook Website missbräuchlich“. Darüber hinaus tangiert die Argumentation der Wettbewerbsbehörde auch allgemeine Grundsätze der Datenverarbeitung.

Abgesehen von der bislang ungeklärten Frage des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung wirft das Bundeskartellamt in dem Anhörungsschreiben auch über dieses Verfahren hinaus Fragen der Datenverarbeitung auf, die für die Digitale Wirtschaft und auch darüber hinaus von elementarer Wichtigkeit sind. Besonders die Frage der Nutzung von Daten Dritter, mit denen Facebook in diesem konkreten Fall geschäftlich verbunden ist, ist hier Bestandteil der Untersuchung. „Das zeigt überaus deutlich, wie dringend die Wirtschaft in Deutschland und der gesamten EU klare, einheitliche und vor allem transparente Regeln für solche Formen der Datenverarbeitung braucht“, erklärt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.

Die Datenschutzgrundverordnung sei in diesem Zusammenhang zwar ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit. „Allerdings ist die Europäische Union auf dem besten Weg, diesen Fortschritt mit der E-Privacy-Verordnung selbst zu konterkarieren“, sagt Duhr und fordert: „Diese überflüssige Vorschaltregulierung widerspricht den Interessen der Wirtschaft und der Verbraucher gleichermaßen. Die E-Privacy-Verordnung muss sich an den Möglichkeiten der Datenverarbeitung, die die Datenschutzgrundverordnung mit ihren ausgewogenen Vorschriften festlegt, orientieren. Dies zu ignorieren schädigt den für die EU immens wichtigen digitalen Binnenmarkt.“

20.12.2017
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