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BREXIT und die Datenschutzgrundverordnung - ICO betont Äquivalenz
Der britische Datenschutzbeauftragte (ICO) hat in einer Presseerklärung vom 24.06.2016 betont, dass die gerade verabschiedeten Regelungen der ab 2018 europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung auch weiterhin in UK Maßstab sein werden.
"If the UK is not part of the EU, then upcoming EU reforms to data protection law would not directly apply to the UK. But if the UK wants to trade with the Single Market on equal terms we would have to prove 'adequacy' - in other words UK data protection standards would have to be equivalent to the EU´s General Data Protection Regulation framework starting in 2018"
Sollte das Vereinigte Königreich die EU verlassen, werden die nationalen Datenschutzgesetze neu überprüft werden müssen. Die Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung müßte dann auf das geltende Recht zumindest angepasst werden. In jedem Falle werden britische Digitalunternehmen, die Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten, wegen des ab 2018 geltenden Marktortprinzips den neuen Datenschutzregeln unterfallen. Nach der Mitteilung des ICO wird allerdings zu erwarten sein, dass in UK sehr ähnliche Standards auch in Zukunft gelten werden. Der künftige Zugang Großbritanniens zum digitalen Binnenmarkt wird wesentlich davon abhängen, dass die ab 2018 EU-weit geltenden Datenschutzstandards unterstützt werden.