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Bundesnetzagentur veröffentlicht Regeln für 5G-Versteigerung: BVDW fordert mehr Augenmaß
Im finalen Entwurf für die Vergaberegeln der 5G-Versteigerung legt die Bundesnetzagentur Ausbauschwerpunkte fest. Demnach sollen bis 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt sein. Bis Ende 2024 sollen zudem alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, alle übrigen Schienenwege sowie die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s angebunden sein. Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird darüber hinaus eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland) begrüßt den Ansatz der Bundesnetzagentur: „Lange Zeit lag der Fokus der Versorgung auf einer möglichst vollständigen Abdeckung der Haushalte. Doch längst gehen die Anwendungsszenarien der Internetnutzung weit darüber hinaus. Durch Musik- und Videostreaming, vernetzte Gesundheitsanwendungen oder Industrie 4.0 beispielsweise hat sich die Nutzung des mobilen Internets signifikant verändert. Die wichtigsten Verkehrswege mit Priorität zu versorgen, ist ein Muss, um etwa die Basis für neue und vernetzte Mobilitätskonzepte in der Digitalwirtschaft zu schaffen.“ Gerade die vorgeschriebene Latenz sei ein wichtiger Schritt in Richtung autonomes Fahren, erklärt BVDW-Experte Duhr.
Während der BVDW den zielgerichteten Netzausbau prinzipiell befürwortet, warnt der Verband vor einer einseitigen Belastung: „Nachdem die Politik zwei Jahrzehnte lang in diese wichtige Infrastruktur kaum investiert hat und diese teilweise sogar torpediert hat, dürfen die Netzbetreiber jetzt nicht unverhältnismäßig und einseitig belastet werden. Durch die Frequenzvergabe sollten vorrangig die Unternehmen berücksichtigt werden, die bereit sind, zügig in die Infrastruktur zu investieren“, sagt Thomas Duhr. Dort, wo der Ausbau unwirtschaftlich sein würde, sei die öffentliche Hand gefragt, dieses Delta entsprechend aufzufangen. „Durch das Prinzip der Frequenzversteigerung wird die finanzielle Belastung für die Bieter erneut unangemessen hoch sein. Natürlich klingt es gut, wenn die Erlöse in die Netzinfrastruktur investiert werden. Das ist aber bereits eine Ausbaufinanzierung auf Kosten der Netzbetreiber durch die Hintertür“, kritisiert der BVDW-Vizepräsident. Es sei höchste Zeit für eine stärkere politische Priorisierung und den Einsatz entsprechender finanzieller Mittel. Dabei müsse klar sein, dass 5G vorrangig eine Industrielösung ist und kein Gegenstand der Daseinsvorsorge, so Duhr.