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Bundesregierung plant Wetterapp – BVDW sieht Gefahren in Umsetzung des Open Data-Ansatzes für die deutsche Wirtschaft

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. warnt vor der geplanten Neufassung des Gesetzes zum Deutschen Wetterdienst (DWD). Im Laufe der Woche beraten fünf Ausschüsse des Bundesrats den Gesetzesentwurf. Die aktuelle Fassung bedroht nach Ansicht des BVDW die Existenz sämtlicher privaten Entwickler von Wettervorhersage-Services. „Durch das Gesetz würde ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen“, befürchtet BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr. „Nicht nur der relativ kleine Markt für Wettervorhersagen ist in Gefahr, sondern alle Anbieter, die Services zur Auswertung von Daten entwickelt haben.“
 
Problematisch ist, dass der derzeitige Gesetzentwurf es ausdrücklich zulässt, dass der DWD eigene Wettervorhersage-Apps entwickelt und am Markt anbietet. Anders als private Wettbewerber muss der DWD eine solche Entwicklung nicht marktwirtschaftlich kalkulieren, da er sich aus Steuergeldern finanziert. „Diese steuerliche Subvention verzerrt den Markt. Da kann kein privater Anbieter mithalten“, sagt Duhr. „Im Ergebnis könnten andere Apps nicht mehr mit der des DWD konkurrieren und es fehlt der Anreiz, neue und bessere Services für die Nutzer zu entwickeln.“
 
Gefahr für sämtliche Services zur Datenauswertung
Das Risiko beschränkt sich jedoch nicht auf das Thema der Wettervorhersage. „Auch auf vielen anderen Gebieten würden staatliche, steuersubventionierte Angebote einen funktionierenden Wettbewerb verhindern und Innovationen hemmen.“ Der Staat erhebt noch auf vielen anderen Gebieten Daten, mit deren Auswertung er private Wettbewerber aus dem Markt drängen könnte, beispielsweise im Bereich von Kartendiensten.
 
Open-Data-Ansatz ist begrüßenswert
„Eines macht das Gesetz richtig“, so Duhr: „Es legt fest, dass die mit Mitteln der Allgemeinheit erhobenen Daten der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Dieser Open-Data-Ansatz ist vorbildlich.“ Damit aus offenen Daten die bestmöglichen Dienste und datenbasierte Geschäftsmodelle entwickelt werden können, darf der Staat diesen Wettbewerb nicht durch ein eigenes Angebot ausschalten. „Die Bereitstellung von Daten ist innovationsfördernd, darüberhinausgehende Umsetzungen, zum Beispiel in Form von Apps, behindern den Wettbewerb“, so Duhr.
 
Hintergrund:
Das Bundeskabinett hat am 18. Januar die Novelle des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWDG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen im Sinne von Open Data die meteorologischen Daten des Deutschen Wetterdienstes entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden. Am 23. Februar tagte dazu der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat.

03.03.2017
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