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BVDW begrüßt BMVI-Pläne für autonomes Fahren, weist aber auf Lücken hin

Bild: Olivier Le Moal / iStockphoto

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt die Ansätze des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für ein Gesetz „zum autonomen Fahren in festgelegten Betriebsbereichen“. Die Mobility-Experten des BVDW bewerten den Vorstoß für eine gesetzliche Regelung in einer neuen Stellungnahme als notwendig, sehen allerdings noch einige Unstimmigkeiten. So fehlt beispielsweise bislang die vollständige Ausgestaltung der neuen Rolle „Betriebsführer“ sowie ein bundesweit gültiges Genehmigungsverfahren.

Der Entwurf führt die Figur des Betriebsführers ein – eine neue Idee, die allerdings nicht ganz stringent umgesetzt wurde. Der Betriebsführer ist nach dem Entwurf die natürliche Person, die jederzeit das Fahrzeug deaktivieren und Fahrmanöver einleiten kann sowie die Verantwortung für die Erfüllung straßenverkehrsrechtlicher Pflichten übernimmt. Das Gesetz verpflichtet den Betriebsführer zwar nicht zur permanenten Überwachung, aber zur ständigen Bereitschaft zum Eingriff in den Fahrbetrieb. Allerdings bleibt erneut unklar, inwieweit der Betriebsführer anderweitige Aktivitäten als die Verkehrsbeobachtung vornehmen darf.

Genehmigungsverfahren: Anbieter, die Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in einem größeren Einsatzgebiet einsetzen wollen, müssten sich in jedem Bundesland separat um die Einholung einer Genehmigung bemühen. Die Genehmigungsvoraussetzungen für landes- und gebietsübergreifende Angebote sollten laut BVDW vereinfacht werden, etwa durch eine zentrale Genehmigung durch eine obere oder oberste Landessbehörde oder durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Abstimmung mit betroffenen Gebietskörperschaften.

Des Weiteren ist laut BVDW eine Unterscheidung zwischen dem „Festgelegtem Betriebsbereich“ eines Autos und konkreten Einsatzszenarien nötig. Ansonsten können sich Anwendungsprobleme für die Praxis ergeben, wenn sich der Betriebsbereich in dem allgemeinen Zulassungsverfahren auf einen konkret-örtlich bestimmten öffentlichen Straßenraum beziehen soll. Denn zum Zeitpunkt der Einholung der Betriebserlaubnis dürfte noch nicht feststehen, in welchem Einsatzgebiet sich das Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion bewegen soll.

„In diesen und weiteren Regelungspunkten erscheint der vorgelegte erste Entwurf im Detail noch verbesserungsfähig und bleibt hinter den Anforderungen an die Mobilität der Zukunft zurück“, sagt Dr. Gerd Leutner (CMS Hasche Sigle), stellvertretender Vorsitzender der Fokusgruppe Connected Mobility im BVDW.

Deutschland muss beim autonomen Fahren Führungsrolle einnehmen

Autonomes Fahren ist für das Autoland Deutschland ein wichtiger Erfolgsfaktor. Die Automobilindustrie der Bundesrepublik bringt beste Voraussetzungen dafür mit, führender Hersteller für zukünftige Mobilitätsmittel zu werden. „Deutschland kann jetzt als Initiator und Vorbild für andere Märkte fungieren, diese Chance müssen wir als Autonation nutzen. Deutschland ist das Mutterland des Automobils. Wenn wir auch die Zukunft der Branche mitgestalten möchten, müssen wir entsprechende Voraussetzungen schaffen“, sagt BVDW-Vizepräsident Achim Himmelreich (Capgemini).

Die jeweiligen Erläuterungen der Verbesserungsvorschläge sind der neuen Stellungnahme zu entnehmen, die hier zum Download bereit steht.

05.10.2020
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