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BVDW begrüßt Home-Office-Forderung der SPD: „Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen“

In einem Konzeptpapier für eine Arbeitsmarktreform spricht sich die SPD unter anderem für ein gesetzlich geregeltes Recht auf Home Office und mobiles Arbeiten aus. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sieht in dieser Forderung einen wichtigen Schritt in der digitalen Transformation des Arbeitsmarktes in Deutschland, fordert darüber hinaus aber auch weitere Anpassungen an die sich verändernden Gegebenheiten in der Arbeitswelt.

Bereits 2017 zeigte eine BVDW-Studie, für die Angestellte aus der Digitalen Wirtschaft befragt wurden: Drei Viertel der Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern bereits die Möglichkeit, von zuhause aus zu arbeiten. Allerdings ist das nur in jedem vierten Fall (24 Prozent) auch arbeitsvertraglich geregelt. Dabei sind die technischen Voraussetzungen in 95 Prozent der Unternehmen gegeben. „Das lässt viel Raum für rechtliche Unsicherheiten“, sagt Harald R. Fortmann (five14), Vorsitzender des BVDW-Ressorts Arbeitswelt der Zukunft. „Die Art zu arbeiten, hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Dass der Präsenzzwang in den Jobprofilen, in denen ortsunabhängiges Arbeiten möglich wäre, inzwischen antiquiert wirkt, ist größtenteils auf die digitale Transformation zurückzuführen.“ Das zeige auch der hohe Home-Office-Anteil in der Digitalbranche – auf diese allein dürfe sich die Flexibilisierung von Arbeitsort und -zeit aber nicht länger beschränken. Das niederländische Modell könnte, so der BVDW-Experte, hier ein Vorbild sein: Dort gilt die Beweislastumkehr – ein Arbeitgeber muss belegen, dass wichtige Gründe gegen das Arbeiten von Zuhause sprechen. Ansonsten gilt auch hier das Recht auf Home Office.

„Der Ansatz, hier eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, ist ein wichtiger Schritt, damit wir auch im Arbeitsmarkt die Möglichkeiten nutzen, die uns die Digitalisierung bietet“, erklärt Fortmann. Für einen wirklichen Paradigmenwechsel müsse eine Reform der Arbeitsmarktgesetze aber noch weiter gehen. „Es wäre noch zu kurz gedacht, wenn wir hier nur die rechtliche Grundlage für ortsunabhängiges Arbeiten schaffen. Diese Reform muss im Einklang mit dem Wunsch nach einer Work-Life-Integration der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Belange der Arbeitgeber erfolgen“, so Fortmann. Das betreffe etwa auch das Abschaffen der 40-Stunden-Woche zu Gunsten einer Jahresarbeitszeit – analog zur Reform in der Schweiz. Ein Recht auf Home Office müsse aber auch einhergehen mit einer Lockerung der Verantwortung der Arbeitgeber für die Einhaltung der sicherheitstechnischen und ergonomischen Standards im Home Office.

08.02.2019
Kommentare (1)
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Prof. Dr. Schmieder13.02.2019 - 14:13

Die Darstellung berücksichtigt nicht die Folgen, welche die Digitalisierung und Home-Office haben. Durch die Digitalisierung sinken die Transaktionskosten aus einer Verlagerung gegen Null. Die Folge ist eine Verlagerung der digitalen Arbeitsplätze nach Osteuropa. Die Lebenshaltungskosten und Arbeitskosten sind ein Bruchteil unserer Kosten. Ähnlich wie bei der Softwareentwicklung nach Indien - wird es eine Verlagerung anderer Arbeitsplätze nach Osteuropa außerhalb die EU geben. Da helfen keine Zölle wie bei Waren. Warum soll ich in Deutschland das 5 - 10 fache bezahlen, wenn ich dies nicht muß. Ich kann die Mitarbeiter in Osteuropa genauso kontrollieren wie Zuhause. Meine Erfahrungen mit Home-Office sind durchweg schlecht, da den meisten Mitarbeitern die Disziplin fehlt und nicht alle Arbeitsvorgänge kontrollierbar sind. Ich hatte einen Lehrstuhl für Unternehmensführung und kann nur davor warnen.