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BVDW beteiligt sich an EU-Konsultation zum Digital Services Act
Der Digital Services Act (DSA) soll unter anderem die seit dem Jahr 2000 bestehende E-Commerce-Richtlinie überarbeiten. Konkret sieht der BVDW die in den vergangenen Jahren vollzogene Aufweichung des Prinzips des Hostprovider-Privilegs (Webhoster haften für illegale Inhalte Dritter nur dann, wenn sie diese nach Kenntnisnahme nicht entfernen) kritisch. Die Überarbeitung sollte auf den Grundprinzipien der E-Commerce Richtlinie aufbauen. Zudem sollte anstatt einer Verlagerung von Rechtsdurchsetzung auf Privatunternehmen eine Förderung der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung illegaler Inhalte angestrebt werden. Zusätzlich ist es aus Sicht des BVDW aber auch wichtig, die Konditionen für Unternehmen für proaktive Maßnahmen in diesem Bereich zu verbessern. Darüber hinaus äußert sich der Digitalverband zu möglichen Verboten und Verpflichtungen für "Gatekeeper"-Plattformen.
Die vollständige Stellungnahme des BVDW steht hier zum Download bereit.