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BVDW: Bundestag verabschiedet heute Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)

Der Bundestag verabschiedet heute das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das sich seit circa einem Jahr im Ausschuss befindet.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. unterstützt das wichtige Ziel der Bekämpfung von illegalen Inhalten und Hasskriminalität im Netz. Es ist essenziell, dagegen vorzugehen. Benötigt werden effektive Maßnahmen, die die Unternehmen in ihrer Arbeit stützen, aber nicht überlasten.

Auch die parallel ablaufende Debatte auf EU-Ebene zum Digital Services Act sollte nicht aus dem Blick geraten. Es ist fraglich, ob und was vom NetzDG erhalten bleibt, wenn der horizontale Regulierungsrahmen auf EU-Ebene verabschiedet wird.

Da der europäische Regulierungsrahmen aber frühestens in ein bis zwei Jahren stehen wird, muss bis dahin mit dem neuen NetzDG gearbeitet werden. Hier können Erfahrungen gesammelt werden, die wiederum in die EU-Debatte einfließen.

Positiv ist zu beurteilen, dass ein "Gegenvorstellungsverfahren" eingeführt werden soll, das es Nutzern ermöglicht, gegen die Entscheidungen von Plattformen über Löschungen/Sperrungen ihrer Inhalte im Netz Einspruch einzulegen. Dass der Bundestag dieses Verfahren nicht nur für Entscheidungen auf Grundlage einer Meldung nach dem NetzDG, sondern auch für Löschungen/Sperrungen nach den Hausregeln der Plattformen vorsehen möchte, ist ebenfalls positiv zu bewerten.

Problematisch ist jedoch weiterhin, dass das jetzt erneuerte NetzDG beispielsweise das Herkunftslandprinzip nicht vollständig beachtet. Dies ist jedoch ein wichtiges Kernprinzip der E-Commerce-Richtlinie. Die Nichteinhaltung kann negative Auswirkungen auf grenzüberschreitende Dienstleistungen haben. Zudem besteht aus Sicht des BVDW weiterhin die Problematik, dass in Zusammenspiel mit den Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität Daten an das Bundeskriminalamt durchgeleitet werden müssen.

Mehr Informationen finden Sie in der BVDW-Stellungnahme zur Änderung des NetzDG und in der BVDW-Stellungnahme zum Digital Services Act.

06.05.2021
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