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BVDW: Entwurf zum Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) steht für eine rückwärtsgewandte Politik
Die Hoffnungen der Digitalen Wirtschaft lagen auf diesem Vorhaben der Bundesregierung. „Ein geeignetes TTDSG könnte den Unternehmen mehr Rechtssicherheit im Bereich Datenschutz bieten und Deutschland zum Vorreiter machen“, erläutert Duhr.
Das „Planet49“-Urteil des Bundesgerichtshofs löste im vergangenen Jahr eine große Unsicherheit im Markt aus. Die Bundesregierung leistet mit dem TTDSG keine Abhilfe. Vielmehr zieht sie sich auf den Text der ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2009 zurück. Im Unterschied zur Wettbewerbsnovellierung (GWB-Digitalisierungsgesetz) bleibt das TTDSG weit hinter den für die deutsche und europäische Digitalwirtschaft richtungsweisenden Weichenstellungen zurück. Es fehlt zum einen eine rechtliche Verankerung der u.a. auch von der Datenethik-Kommission empfohlenen Personal-Information-Management-Systeme (PIMS). Zum anderen werden praxisrelevante Anwendungsbereiche wie zum Beispiel Leistungs-, Nutzungs- oder Reichweitenmessungen nicht ausreichend berücksichtigt. „Es ist sehr enttäuschend, dass weder das im Koalitionsvertrag vereinbarte innovative Einwilligungsmanagement noch die auf dem Digital-Gipfel besprochenen Empfehlungen der Digitalwirtschaft im Gesetzentwurf zu finden sind“, konkretisiert BVDW-Vizepräsident Duhr.
Darüber hinaus betont Duhr, dass im Gesetzentwurf „grundlegend ein einfacher und handhabbarer Daten- und Privatsphärenschutz für Verbraucher und Unternehmen fehlt“. Damit auch künftig eine nutzerorientierte Ausspielung von Werbung möglich ist, muss gesetzlich klargestellt werden, dass gegenüber Telemedienanbietern direkt erteilte Einwilligungen der Nutzer Vorrang vor Einstellungen anderer Drittanbieter haben.
Aus Sicht des BVDW muss daher nun im Bundestag eine tiefergehende Debatte zu diesen Themen geführt werden. Hierfür ist es essenziell, dass die Fraktionen Änderungsanträge einbringen, um die Schwachstellen zu beheben.
Tritt das TTDSG tatsächlich in seiner jetzigen Form in Kraft, sollten Datenschutzaufsichtsbehörden Zurückhaltung walten lassen. Denn Fakt ist: Die gewünschte Rechtssicherheit für die Digitale Wirtschaft wird nicht erreicht. Der BVDW wird auch weiterhin Empfehlungen erarbeiten und sich für eine sichere Rechtslage der Digitalen Wirtschaft einsetzen.