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BVDW gibt klarstellende Hinweise zur Nutzung von Webanalyse-Diensten

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat eine Übersicht mit klarstellenden Hinweisen zum Einsatz von Webanalyse-Diensten für Website-Betreiber erstellt, die zukünftig laufend aktualisiert wird. Hintergrund sind Pressemitteilungen verschiedener Landesdatenschutzbehörden zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit sowie den gegebenenfalls einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere zum Einwilligungserfordernis, die für Verunsicherung bei Website-Betreibern gesorgt hatten.

Die Pressemitteilungen suggerierten, dass das Verwenden von Webanalyse-Diensten wie zum Beispiel Adobe, Google Analytics oder Matomo nicht zulässig sei beziehungsweise nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Website-Besucher. Die neue Übersicht, die im Ressort Recht des Digitalverbands BVDW erstellt wurde, gibt nun klarstellende Hinweise für den Einsatz der Dienste. Sie zeigt auf, wo bei unterschiedlichen Produkten die jeweilige datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit liegt. Grundfunktionen der meisten derzeit auf dem Markt verfügbaren Webanalyse-Tools können aus Sicht der Experten des BVDW nach wie vor im Wege einer Auftragsverarbeitung durch Dritte abgedeckt werden. Die Tatsache, dass Website-Betreiber theoretisch auch weitere Produkte und Services eines Webanalyse-Anbieters hinzuwählen können, ändert daran nichts.

Der BVDW ergänzt mit seiner Übersicht die Erläuterungen der Landesdatenschutzbehörden und schafft Klarheit für Unternehmen. Die Übersicht wird fortlaufend um verfügbare Informationen zu weiteren Analyse-Anbietern ergänzt und steht auf hier zum Download bereit.

20.08.2020
Kommentare (2)
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A21.08.2020 - 08:01

Das ist nur Click-Baiting - in dem Paper steht nichts drin.

Thorsten Olscha27.08.2020 - 15:36

Vielen Dank für die Übersicht. Mega wäre es, wenn man die Rolle der Agenturen vielleicht noch ergänzen kann. Da sehe ich im Markt viel Verwirrung. Also wenn eine Agentur für ein gemanaged oder Cloud System die Auswertung für den Kunden vornimmt. Außerdem wäre eine ergänzung von Tag-Manager sinnvoll. ZB Google Tag-Manager in der Cloud oder selbst gehostet,