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BVDW lobt EU-Abstimmung gegen Upload-Filter-Regelung
Der Entwurf der Richtlinie, über den das Europäische Parlament heute abgestimmt hat, besagt, dass Online-Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, verpflichtet werden sollen, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mittels eines sogenannten Upload-Filters zu unterbinden. Und das, noch bevor die Inhalte auf die Plattform hochgeladen werden. BVDW-Geschäftsführer Marco Junk lobt das Votum der Abgeordneten gegen diesen Entwurf des Rechtsausschusses: „Diese Entscheidung zeigt deutlich, dass der ursprüngliche Regulierungsansatz in vielen Punkten völlig unverhältnismäßig war. Eine vorauseilende Zensur kann nicht der richtige Ansatz sein – das haben die Parlamentarier erkannt und dementsprechend gegen diesen Unfug gestimmt. Wenn wir Inhalte schon beim Upload kontrollieren, schlagen wir einen gefährlichen Weg ein.“ Die Ablehnung des Entwurfs, so Junk weiter, sei ein deutliches Signal an den Rechtsausschuss, der dem Parlament im September einen überarbeiteten Entwurf vorlegen wird.
„Das Ende von Kreativität und Vielfalt“
Bereits im Februar hatten der BVDW, zahlreiche weitere Wirtschaftsverbände sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem offenen Brief klar Stellung bezogen und sich gemeinschaftlich gegen eine geplante europäische Upload-Filter-Regelung ausgesprochen. In einer dazu veröffentlichten Mitteilung des Verbandes warnte BVDW-Chef Junk: „Inhalte werden dann gar nicht erst eingestellt – das Ende von Kreativität und Vielfalt als Grundlage vieler innovativer Geschäftsmodelle der Digitalen Wirtschaft. Dies ist sicher nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der EU-Kommission sein. NetzDG und der Vorschlag zur Richtlinie über das Urheberrecht zeigen eine bedenkliche Tendenz der Politik auf.“ Dabei hieß es im Entwurf zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“