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BVDW lobt Forschungsförderung der Bundesregierung

BVDW-Präsident Matthias Wahl

In seiner morgigen Sitzung wird das Bundeskabinett über den durch das Finanzministerium eingebrachten Entwurf zur steuerlichen Forschungsförderung entscheiden. Durch diesen finanziellen Anreiz sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu Investitionen in Forschung und Entwicklung animiert werden. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt das Vorhaben als „wichtigen Schritt in die digitale Zukunft der Bundesrepublik“, mahnt aber zur schnellen und unbürokratischen Umsetzung.

Nachdem das Bundesfinanzministerium bereits vor längerer Zeit eine Regelung für die steuerliche Forschungsförderung von Unternehmen angekündigt hat, geht der entsprechende Gesetzentwurf morgen in die Kabinettsabstimmung. Dabei sollen sowohl Grundlagenforschung und industrielle Forschung als auch experimentelle Entwicklung berücksichtigt werden. Für BVDW-Präsident Matthias Wahl ein wichtiges Vorhaben mit großer Signalwirkung: „Kaum eine Industrienation profitiert so stark von technologischen Errungenschaften und Innovationen wie Deutschland. Die Digitalisierung aber mischt die Karten neu – es ist wichtiger als je zuvor, in diese Technologieführerschaft zu investieren. Eine entsprechende Förderung unterstreicht den Stellenwert von Forschung und Entwicklung und sendet ein wichtiges Signal in Richtung Wirtschaft. Das ist ein entscheidender Schritt in die digitale Zukunft der Bundesrepublik.“ Wirklich zum Tragen komme die Forschungsförderung allerdings nur, wenn das Antragsverfahren entsprechend unbürokratisch konzipiert sei, mahnt Wahl. „Solche Hürden dürfen keinesfalls abschreckend wirken auf forschungswillige Unternehmen. Diese Förderung kann nur dann ein Erfolg sein, wenn sie auf pragmatischen und praxisnahen Prozessen fußt.“

Zwar gibt es keine Einschränkung in Hinblick auf die Größe der zu fördernden Unternehmen, das Fördervolumen ist aber auf 500.000 Euro jährlich pro Unternehmen begrenzt. „Nach dem aktuellen Entwurf würden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren, die langfristige Investitionen wie solche in Forschung eher in Frage stellen müssen als größere Unternehmen. Trotzdem schließt die Förderung große Unternehmen nicht aus. In der Praxis wird sich zeigen, dass die Deckelung bei 500.000 Euro deutlich zu niedrig angesetzt ist.“ Die angestrebte Evaluierung des Gesetzes nach vier Jahren sei daher absolut notwendig, so Wahl.

14.05.2019
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