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BVDW mahnt an: Start-up-Ökosystem nicht gefährden - digitaler Ordnungsrahmen muss zukunftsoffen gestaltet werden

Düsseldorf, 24. Februar 2016 - Anlässlich des am 25. Februar 2016 stattfindenden Fachdialogs „Ordnungsrahmen für die Digitale Wirtschaft" des Bundeswirtschaftsministeriums warnt der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. erneut vor einer Überregulierung im Bereich der Start-ups.

Ende Januar hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in seinem Jahreswirtschaftsbericht angekündigt, im Frühjahr 2016 einen Entwurf für ein neues Wettbewerbsrecht vorzulegen. Danach soll das Bundeskartellamt künftig mehr Kontrollmöglichkeiten bei Übernahmen und Fusionen in der Digitalwirtschaft erhalten. Gerade Start-ups befürchten, dass das angedachte Gesetz künftige Exits gefährden und Investoren abschrecken könnte. Nach der Investmentsteuerreform (dem sog. Anti-Angel-Gesetz) ist dies ein weiteres politisches Vorhaben, das die immer noch junge Start-up Szene in Deutschland nachhaltig belasten könnte.

Während es generell richtig ist, Monopole zu regulieren, dürfen nicht die falschen Signale in Richtung Start-up Szene gesendet werden. Zu einer ausgewogenen Digitalpolitik gehört es eben auch, Gründern in Deutschland Bedingungen zu schaffen, die es ihnen ermöglichen, in einem globalisierten Wettbewerb bestehen zu können.

Ehe es in das weitere Gesetzgebungsverfahren geht, warnt daher auch Curt Simon Harlinghausen, Leiter der Initiative Start-ups im BVDW, noch einmal: „Das angedachte Fusionskontrollrecht ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Agilität und die vor allem in Asien und den USA gelebten ungeschriebenen Gesetze der globalen Gründerszene in Deutschland noch nicht verstanden sind. Gerade bei Start-ups sind Fusionen, Übernahmen und enge Partnerschaften ein wichtiger Bestandteil der eigenen Entwicklung. Wir sind in Deutschland in den Gründerhochburgen Berlin, Hamburg und München endlich auf einem guten Weg - solch eine potenzielle Kontrolle ist da das falsche Signal in die Szene."

Hochauflösendes Bildmaterial auf dem BVDW-Presseserver unter: 
http://www.bvdw.org/presseserver/Fusionskontrolle

 

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24.02.2016
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