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BVDW-Statement zu BGH-Urteil um Einwilligung in die Speicherung von Cookies

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sein Urteil im Fall Planet 49 zum Thema Einwilligung in die Speicherung von Cookies gesprochen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Einwilligungen zur Speicherung von Cookies sind laut der neuen Entscheidung immer notwendig. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. bewertet das Urteil in einer ersten Stellungnahme als Urteil ohne Augenmaß.

BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland): "Das Urteil selbst zeigt kein digitales Augenmaß. Tatsächlich liegt der Sachverhalt ja bereits über sechs Jahre zurück. Seitdem hat sich vieles verändert, nicht erst durch Corona. So übernehmen Browser-Betreiber zunehmend eigentlich hoheitliche Regulierungsaufgaben durch Technologie. Eines zeigt sich daher deutlich: Falsch verstandener Datenschutz hilft nur wenigen und verstärkt vielmehr die Abhängigkeit ganzer Volkswirtschaften. Wir brauchen daher jetzt faktenorientierte Diskussionen über die digitale Zukunft und die Frage, wann Einwilligungen erforderlich sind und wann nicht und wann diese wirksam sind.

Wir brauchen keine Schnellschüsse von Gesetzgebern und Aufsichtsbehörden, sondern Umsetzungen der Bewertung des BGH mit Augenmaß. Auf dem Urteil basierende Entscheidungen sollten daher nicht einfach von heute auf morgen angewandt werden oder eben zu schnellen Gesetzesänderungen führen. Es ist von elementarer Bedeutung, sich jetzt die Zeit zu nehmen, tatsächliche praktikable Lösungen für die viel beschworene Datensouveränität zu finden. Wir fordern daher ein Moratorium von mindestens sechs Monaten, das die Möglichkeit gibt, genau diese Diskussionen zu führen."

Ausführlichere Erläuterungen zum Fall sind der Pressemitteilung des BVDW zum letztjährigen EuGH-Urteil um Planet 49 zu entnehmen.

Eine Pressemitteilung des BVDW zum neuen Urteil folgt.

28.05.2020
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