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BVDW-Stellungnahme: Anonymisierung unter der DSGVO
In ihren Ausführungen loben die Digitalexperten zunächst die Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen Daten als anonymisiert gelten. Doch der BfDI möge sich die Unterschiede in den Kategorien der Daten immer vor Augen führen und keine Anonymisierung von Daten vorschreiben, wenn auch eine Pseudonymisierung ausreichend wäre, um die Grundrechte der Nutzer zu schützen, heißt es in der Stellungnahme. Die vollständige Stellungnahme steht hier als Download zur Verfügung.
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