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BVDW-Stellungnahme zum Digital Services Act (DSA) veröffentlicht
Aus Sicht des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist der Schritt der EU-Kommission, mit einem Digital Services Act den Umgang mit illegalen Inhalten zu harmonisieren, richtig. Der BVDW steht vollkommen hinter dem Ziel der Gesetzgebung, der Fortentwicklung eines sicheren und offenen digitalen Raumes, der europäische Werte und die Nutzer digitaler Dienste in den Mittelpunkt stellt. Zudem ist der BVDW daran interessiert, die Ausgestaltung mit allen Stakeholdern im Detail zu erörtern, um eine zukunftsgerichtete, langfristige und ausgewogene Gesetzgebung zu etablieren.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind aus Sicht des BVDW unter anderem folgende Schritte relevant:
- Der Anwendungsbereich des DSA muss noch klarer gefasst sein.
- Die Grundprinzipien der E-Commerce-Richtlinie müssen wie von der Kommission vorgeschlagen erhalten bleiben (u.a. Herkunftslandprinzip, Haftungsprivileg, Verbot der generellen Überwachung).
- Das „Notice-and-Action“-Verfahren muss noch verbessert werden. Es ist aktuell eher schwerfällig gestaltet und beispielsweise durch hohe Anforderungen für Unternehmen sehr aufwändig.
- Die Definition illegaler Inhalte muss klarer gefasst werden, um Rechtssicherheit zu erhöhen.
- Der Einsatz von Trusted Flaggern muss noch besser ausgestaltet werden.
- Die enthaltene Möglichkeit für Unternehmen proaktive, somit freiwillige Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte zu ergreifen, ist sinnvoll.
- Die Durchsetzungsstruktur muss verbessert werden. Es werden Behörden mit neuen Aufgaben betreut und auch neue Strukturen geschaffen, die das System sehr kompliziert gestalten.
- Die Transparenzvorschriften, auch für Online-Werbung, sind ein richtiger Weg, sollten aber noch weiter verbessert werden. Insbesondere die Definition von Online-Werbung sollte überdacht werden, um die Trennung von kommerzieller und politischer Werbung zu gewährleisten.
Alle weiteren Details finden Sie in unserer BVDW-Stellungnahme.
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