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BVDW vermisst Verbindlichkeit beim Open-Data-Gesetz
Düsseldorf, 19. Mai 2017 - In der vergangenen Nacht hat der Bundestag eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft geschaffen und das sogenannte Open-Data-Gesetz verabschiedet. Aus Sicht des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ein enorm wichtiger Schritt - in der Ausgestaltung fehlt dem Digitalverband aber die Verbindlichkeit. Eine verlässlicher Zugang zu durch Bundesbehörden mit dem Einsatz von Steuermitteln erhobenen Daten sei demnach noch immer nicht gewährleistet.
„Die Verabschiedung des Open-Data-Gesetzes ist ein positives Signal an die Digitale Wirtschaft in Deutschland", erklärt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland). „Leider lässt das Gesetz in letzter Konsequenz aber die Verbindlichkeit vermissen. Es liest sich eher wie eine Empfehlung an Bundesbehörden, Daten zur Verfügung zu stellen." Ein Anspruch auf den Zugang lasse sich daraus nicht ableiten, erklärt Duhr. Tatsächlich lässt das Gesetz den Bundesbehörden die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Daten öffentlich zugänglich gemacht werden. Wie die erhobenen Daten mit welcher Aktualität zur Verfügung gestellt werden müssen, ist ebenfalls nicht klar geregelt. Duhr: „Solange es hier Spielraum gibt, werden Behörden diesen auch Nutzen." Auf dieser Basis ließen sich kaum belastbare Geschäftsmodelle entwickeln, kritisiert er.
Ein standardisierter und automatisierter Zugang zu den Daten ist im Gesetz ebenso wenig verankert wie die Auflösung der Informationen. „Wer einen auf Straßenverkehrsdaten basierenden Service entwickelt, muss sich darauf verlassen, die Daten in hoher Auflösung standardisiert in Echtzeit übermittelt zu bekommen", so Duhr. Hier biete das aktuelle Open-Data-Gesetz überhaupt keine Sicherheit. „Leider überlässt der Gesetzgeber den einzelnen Behörden die Kompetenz, zu entscheiden, welche Daten, wann und in welchem Umfang veröffentlicht werden, anstatt sich auf eine klare und verbindliche Regelung zu einigen."
Download:Portraitfoto Thomas Duhr
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