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BVDW veröffentlicht Mustervertrag für Joint Controller Arrangements
Die Ausgestaltung konkreter Vereinbarungen zwischen den „gemeinsamen Verantwortlichen“ gestaltet sich oftmals als schwierig: Geschäftspartner im digitalen Werbemarkt müssen in unterschiedlichsten Situationen der Datenverarbeitung eine gemeinsame Verantwortlichkeit prüfen und bei Bedarf eine entsprechende Vereinbarung abschließen. Davon betroffen sind u. a. Publisher, Vermarkter, Technologiedienstleister und Mediaeinkäufer (Agenturen und Werbetreibende).
„Um den Marktteilnehmern eine Hilfestellung zu bieten, stellen wir ein Muster für ein Joint Controller Arrangement zur Verfügung. Dieses soll allen Marktteilnehmern als Orientierungshilfe dienen“, erklärt Christopher Reher (Media Impact), Vorsitzender des BVDW-Ressorts Data Economy, in dem der Vertrag ausgearbeitet wurde. Das Muster beschränkt sich auf den gemäß Artikel 26 DSGVO gesetzlich vorgegebenen Mindestinhalt und berücksichtigt dabei die aktuelle Rechtsprechung, die komplexen Besonderheiten digitaler Angebote im werblichen Umfeld und insbesondere den Standard für Einwilligungen und Datenschutzinformationen: IAB TCF 2.0. Den Parteien steht es frei, weitergehende zusätzliche Regelungen vertraglich zu treffen (z. B. zur Haftung). Das Muster leistet auch Hilfestellung, in welchen Fällen eine gemeinsame Verantwortlichkeit in Betracht kommt und wie mit Datenübermittlungen in Drittländern umgegangen werden könnte.
„Das Muster soll eine klare, handhabbare sowie einfache Orientierung geben und sich im Idealfall kurz- bzw. mittelfristig als Standard etablieren. Ein breiter Einsatz – auch international – ist das Ziel“, konkretisiert Reher.
Der BVDW-Mustervertrag für Joint Controller Arrangements steht Interessierten in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
Mustervertrag Joint Controller Arrangement (deutsche Fassung)
Mustervertrag Joint Controller Arrangement (englische Fassung)
Porträt Christopher Reher