BVDW verurteilt FCC-Entscheidung: „Netzneutralität ist nicht verhandelbar“
BVDW-Vizepräsident Achim Himmelreich: "Netzneutralität ist nicht verhandelbar"
Berlin, 15. Dezember 2017 – Die US-amerikanische Telekommunikationsaufsicht Federal Communications Commission (FCC) schafft in den USA die Netzneutralität ab: Mit ihrer Entscheidung ermöglicht die FCC die Ungleichbehandlung von Daten im Internet. BVDW-Vizepräsident Achim Himmelreich warnt: „Im Sinne der Chancengleichheit müssen Daten im Internet nach dem Best-Effort-Prinzip transportiert werden – Ausnahmen kann es ausschließlich bei kritischen Infrastrukturen geben und müssen absolut restriktiv gehandhabt werden. Netzneutralität ist nicht verhandelbar.“
Aus Sicht des BVDW ist Netzneutralität einer der wichtigsten Grundsätze des Internets. „Wir sprechen uns klar für das Prinzip der Netzneutralität aus und setzen uns dafür ein, dass möglichst alle Daten im Internet gleichbehandelt werden“, sagt Achim Himmelreich. „Allerdings zwingt uns die Infrastruktur in Deutschland zu Ausnahmen: Im Zuge der digitalen Transformation entwickeln sich zunehmend auch kritische Dienste, deren Funktion nur durch eine zuverlässige Internetverbindung gewährleistet werden kann.“ Solange die Infrastruktur hierzulande nicht ausreiche, um diese flächendeckende Versorgung sicher zu stellen, bräuchte es zwangsläufig Ausnahmen vom Best-Effort-Prinzip, um den digitalen Wandel nicht unnötig durch die nur sehr beschränkt belastbare Infrastruktur auszubremsen, sagt Himmelreich. „Ausnahmen außerhalb kritischer Infrastruktur sind absolut kontraproduktiv. Das Internet hat sich inzwischen zum Weltleitmedium entwickelt und ist eine wichtige Säule der Demokratie. Mit der Netzneutralität werden untrennbar auch die Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit in Frage gestellt.“