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BVDW-Whitepaper zur Zulässigkeit sogenannter PUR-Modelle
Die Nutzer haben in der Regel die Wahl, entweder über eine erteilte Einwilligung in Tracking und Werbung oder über eine entgeltpflichtiges PUR-Abonnement, ohne oder mit weniger Werbung und keinem Tracking auf die Webseite zu gelangen.
In dem aktuellen Beschluss der deutschen Datenschutzkonferenz wird ausgeführt, dass PUR-Modelle grundsätzlich zulässig sind. Unabhängig davon, inwieweit die Bewertungskriterien geteilt werden, lässt sich auf dieser Basis ein konstruktiver Diskurs führen und es ist ein erster Schritt in Richtung Rechtssicherheit.
Mit dieser Positionierung folgen die deutschen Aufsichtsbehörden in Teilen den Positionen der CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) und des European Data Protection Board (EDPB). Das EDPB vertritt die Auffassung, dass Cookie-Walls als unzulässig einzustufen sind, wenn keine angemessene Alternative angeboten wird. Dies kann so verstanden werden, dass Cookie-Walls zulässig sind, wenn eine gleichwertige Alternative angeboten wird. Diese Auslegung wird auch seitens des Bundesdatenschutzbeauftragten vertreten: „(...) Ausnahmsweise sind Cookie-Walls dann zulässig, wenn ein vergleichbarer Dienst auch ohne Tracking angeboten wird, beispielsweise als bezahlter Dienst.“
Im aktualisierten Whitepaper des BVDW wird zunächst grundlegend begriffliche Klarheit geschaffen und der Kern des PUR-Modells sichtbar gemacht. Im Anschluss erfolgt unter Bezugnahme auf die Positionen der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden eine rechtliche Einordnung.
Das Whitepaper wird von dem BVDW-Arbeitskreis „Consent Management“ regelmäßig überarbeitet und an die aktuellen Diskussionen sowie Entwicklungen angepasst. Es reißt die Themen zu PUR lediglich an und sollte nicht als umfassend und abschließend betrachtet werden.
Das Whitepaper zum PUR-Modell finden Sie hier.