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BVDW zu Digital Services Act / Digital Markets Act: Ein ambitionierter Vorschlag der EU-Kommission, der sein volles Potenzial nicht ausschöpft

Bild: Loic Seigland / iStockphoto

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt die gestern vorgestellten Vorschläge der EU-Kommission zu Digital Services Act und Digital Markets Act und bewertet diese als einen, wenn nicht gar den, elementaren Baustein für eine erfolgreiche Zukunft der deutschen und europäischen Digitalwirtschaft. Der Digitalverband BVDW sieht aber auch die Notwendigkeit weiterer Diskussionen. Denn um das Ziel der digitalen Souveränität für Europa zu erreichen, müssen die Vorschläge noch verfeinert werden. „In ihrer jetzigen Form scheinen sie bestehende nationale Regulierungen sowie Vorhaben teilweise zu konterkarieren“, sagt Thomas Duhr, BVDW-Vizepräsident (IP Deutschland).

Es ist positiv zu werten, so der BVDW, dass die EU-Kommission im Digital Services Act generell an den bestehenden Grundprinzipien der E-Commerce-Richtlinie festhält und diese nun weiterdenkt und ausbaut. Das hatte der BVDW zuvor empfohlen. Proaktive Maßnahmen von Unternehmen im Bereich illegaler Inhalte müssen ermöglicht und ein angemessenes System zur Inhaltemoderation gefunden werden. „Der Vorschlag hat hierfür erste Ansätze gefunden, die nun im Detail diskutiert werden müssen“, so Thomas Duhr. Der BVDW begrüßt grundsätzlich auch die Einführung der Ex-Ante Regulierung im Digital Markets Act insoweit, also dass bestimmte diskriminierende und behindernde Verhaltensweisen von Unternehmen verboten und diesen auch bestimmte Pflichten auferlegt werden können. Dies, so der BVDW, ist prinzipiell eine sinnvolle Weiterentwicklung des bereits in der „Platform to Business“-Regulierung eingeschlagenen Weges. „Allerdings müssen wir sicherstellen, dass die Regelungen in das Gesamtkonstrukt der Gesetzgebung passen und auch wettbewerbsrechtlich anwendbar sind. Hier scheint erheblicher Nachbesserungsbedarf mit Blick auf die technischen und praktischen Realitäten digitaler Märkte notwendig zu sein. Zähne muss man nicht nur zeigen, diese müssen auch beißen können“, sagt Duhr. Das effektive Zusammenwirken mit bestehender EU- und nationaler Gesetzgebung betrachtet der BVDW aktuell noch als fragwürdig, Beispiele sind unter anderem der Digital Markets Act und die GWB-Novelle (Wettbewerbsrecht).

Der BVDW begrüßt, dass die EU-Kommission kein generelles Verbot für personalisierte Werbung beziehungsweise Tracking einführen will, so wie es Ende Oktober eine knappe Mehrheit des Europaparlaments gefordert hatte. Die Entscheidung, Transparenz zu fördern und gemeinsame Code of Conducts zu erarbeiten, ist ein guter Ansatz, denn ein Verbot würde aus Sicht des BVDW die europäische Digitalwirtschaft und auch die Medienvielfalt schwächen. „Was wir brauchen und wobei uns diese neuen Gesetzesvorschläge bei sinnvoller Ausgestaltung helfen können, ist fairer Wettbewerb, digitale Souveränität und die nötige Transparenz und Offenheit, damit Nutzer nachvollziehen können, was mit ihren Daten passiert“, so BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.

Die neuen Vorschläge müssen nun eingehend in allen Institutionen geprüft und diskutiert werden. Auch der BVDW wird diese mit seinen rund 700 Mitgliedsunternehmen diskutieren und sich in die Debatten einbringen.

16.12.2020
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