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BVDW zu EU-US Privacy Shield: „Transparenz und Rechtssicherheit dringend erforderlich“

Der BVDW begrüßt die politische Einigung zwischen der Europäischen Union und den USA über ein Nachfolgeabkommen zu Safe Harbor. Dennoch bleiben auch unter dem EU-US Privacy Shield genannten Abkommen wesentliche Fragen offen, die für eine rechtssichere Anwendung der neuen Regeln in der Praxis umgehend gelöst werden müssen.

Mit der gestern verkündeten, mündlichen Einigung über das Nachfolgeabkommen zu Safe Harbor soll nun eine verlässliche Rechtsgrundlage für den Datentransfer und die Datenverarbeitung europäischer Daten in den USA wiederhergestellt werden. Der Europäische Gerichtshof hatte das Safe Harbor Abkommen Anfang Oktober 2015 kassiert und dabei darauf verwiesen, dass die Regelungen des Abkommens zwar für US-amerikanische Unternehmen gelten, die sich ihnen unterwerfen, nicht aber für die Behörden der Vereinigten Staaten. Für diese hätten die Erfordernisse der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses und der Durchführung von Gesetzen der Vereinigten Staaten stets Vorrang. Mit der Folge, dass die US-amerikanischen Unternehmen ohne jede Einschränkung verpflichtet seien, behördlichen Auskunftsersuchen nachzukommen und im Zweifel die Safe-Harbor-Regeln in solchen Fällen außer Acht zu lassen.

An diesem wesentlichen Punkt setzt nun auch das Nachfolgeabkommen zu Safe Harbor an. Geplant ist die Überwachung von US-Unternehmen, die Daten aus Europa verarbeiten, durch das US-Handelsministerium und die Sanktionierung der Unternehmen bis hin zur Streichung von der Liste der zur Datenverarbeitung berechtigten Unternehmen. Darüber hinaus soll die Verpflichtung der Unternehmen zur Verarbeitung der Daten nach europäischen Datenschutzstandards auch unter US-amerikanischem Recht durchsetzbar sein und die Entscheidungen der europäischen Datenschutzbehörden für diese Unternehmen auch in den USA verbindlich sein. Zudem wollen beide Vertragsparteien die Umsetzung des Abkommens jedes Jahr gemeinsam überprüfen.

Vor dem Hintergrund der umfassenden Befugnisse der US-Geheimdienste ist insbesondere die Zusicherung der US-Seite, europäische Daten in Zukunft keiner "unterschiedslosen Massenüberwachung" zu unterziehen, besonders kritisch zu prüfen. Für den Bereich der geheimdienstlichen Aktivitäten und eventueller Eingriffe soll zusätzlich ein Ombudsmann eingesetzt werden, der den Beschwerden europäischer Bürger nachgehen soll. Auch dieser sicherheitsrelevante Bereich soll jährlich unter Einbeziehung von Geheimdienstexperten beider Seiten überprüft werden.

Wegen des politischen Charakters der erzielten Einigung mit den USA wird es nun entscheidend darauf ankommen, dass beide Seiten sich bei der Ausgestaltung des Abkommens auf konkrete und vor allem überprüfbare Verpflichtungen der US-amerikanischen Seite einigen. Dies gilt insbesondere für die tatsächliche Einhaltung des europäischen Standards bei der Datenverarbeitung durch amerikanische Unternehmen und auch für die wirksame Einschränkung der Eingriffsrechte der US-Geheimdienste. Diese Vorgaben müssen wirkungsvoll implementiert und vor allem auch gelebt werden. Nur dann können europäische Unternehmen und Verbraucher darauf vertrauen, dass die europäischen Datenschutzstandards tatsächlich gelten.

BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland): „Grundsätzlich ist die Einigung auf ein Nachfolgeabkommen zu Safe Harbor zu begrüßen, denn wir brauchen Rechtssicherheit. Die Wirtschaft braucht allerdings transparente, robuste und nachhaltig stabile Regeln, die eine Ausgewogenheit zwischen den Rechtssystemen sicherstellen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfüllen die bislang erkennbaren Vereinbarungslinien diese Anforderungen eher nicht – weder aus Perspektive der Wirtschaft noch des Konsumenten. Dafür muss die EU nun unbedingt sorgen."

03.02.2016
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