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BVDW zu Mobile-Arbeit-Gesetz: 24 Tage sind ein wichtiger erster Schritt
Kaiser, die im BVDW auch Ressortleiterin Arbeitswelt der Zukunft ist, bewertet 24 Tage mobiles Arbeiten als gering: „24 Tage sind immerhin ein Anfang und ein erstes Zeichen. Sobald das Mobile-Arbeit-Gesetz etabliert ist, ist die Anzahl der Tage sicherlich ausbaubar.“ Arbeitnehmer sollen laut den Plänen von Hubertus Heil dort, wo es organisatorisch möglich ist, eine Chance zu mobilem Arbeiten erhalten, nicht grundsätzlich. „Die Einschränkung ist nachvollziehbar“, so Kaiser. „Längst nicht jeder Job lässt sich mobil verrichten. Aber die Coronakrise hat uns gezeigt, wo mobiles Arbeiten bereits möglich und nötig ist und wie wichtig es auch ist, die Möglichkeiten der digitalen Transformation zu nutzen.“
Der BVDW hatte bereits zu Beginn des Jahres ein „Recht auf Homeoffice“ beziehungsweise das „Mobile Office“ gefordert, weil der Job vieler Arbeitnehmer Homeoffice ermöglichen würde, die Arbeitgeber aber noch keine entsprechenden Möglichkeiten einräumten. Entscheidend sind klare Absprachen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie in den einzelnen Teams, damit Begegnungen und physischer Austausch neben der mobilen Arbeit weiter stattfinden können. Kaiser: „Wichtig ist außerdem, dass sich keine Entgrenzung entwickelt. Die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit darf nicht zu sehr verschwimmen. Auch dabei helfen digitale Tools.“
Die Mehrheit der deutschen Angestellten wünschte sich bereits vor dem großen Corona-Lockdown die Möglichkeit zum Homeoffice. Laut einer im März veröffentlichten BVDW-Studie erwarten 66,1 Prozent der Angestellten von ihrem Arbeitgeber, entsprechende digitale Lösungen anzubieten. Die Mehrheit der Arbeitgeber sei dazu auch in der Lage.