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BVDW zum Gesetz für faire Verbraucherverträge: Der Wesenskern des Abonnements entfällt

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge verabschiedet, der gravierende Änderungen für Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern zum Beispiel bei Abonnements vorsieht. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. kritisiert die Neuregelung, die es Unternehmern zwar nach wie vor ermöglicht, eine zweijährige Mindestvertragslaufzeit zu vereinbaren, danach aber dem Verbraucher eine jederzeitige Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zugesteht.

„Wir sehen die Änderungen sehr kritisch, denn faktisch entfällt damit der Wesenskern eines Abonnements nach Ende der Mindestvertragslaufzeit“, manifestiert Marco Junk, Geschäftsführer des BVDW. „Das wird erhebliche Umsatzverluste nach sich ziehen und die Liquidität der Unternehmen reduzieren. Dies hat wiederum zur Folge, dass Unternehmen weniger Spielraum für Investitions- und Innovationsmöglichkeiten haben. Hiervon sind insbesondere auch Digitalisierungsvorhaben betroffen, die dringend notwendig sind, um im globalen Wettbewerb mithalten zu können“, konkretisiert Junk.

„Mit diesen Änderungen greift der Staat massiv in die Vertragsfreiheit ein. Zwar ist Verbraucherschutz ein hohes Gut, aber nicht alle Schuldverhältnisse sind gleichermaßen schutzbedürftig. Hier hätten wir uns mindestens eine bessere Differenzierung nach Branchen gewünscht, in denen tatsächlich ein besonderes Risiko und Nachteile für Verbraucher vorhanden sind“, erläutert der BVDW-Geschäftsführer.

Der BVDW kritisierte diesen und weitere Punkte bereits in seiner Stellungnahme im Februar 2020.

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BVDW-Stellungnahme
Porträt Marco Junk

25.06.2021
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