News
BVDW zum Gesetz für faire Verbraucherverträge: Der Wesenskern des Abonnements entfällt
„Wir sehen die Änderungen sehr kritisch, denn faktisch entfällt damit der Wesenskern eines Abonnements nach Ende der Mindestvertragslaufzeit“, manifestiert Marco Junk, Geschäftsführer des BVDW. „Das wird erhebliche Umsatzverluste nach sich ziehen und die Liquidität der Unternehmen reduzieren. Dies hat wiederum zur Folge, dass Unternehmen weniger Spielraum für Investitions- und Innovationsmöglichkeiten haben. Hiervon sind insbesondere auch Digitalisierungsvorhaben betroffen, die dringend notwendig sind, um im globalen Wettbewerb mithalten zu können“, konkretisiert Junk.
„Mit diesen Änderungen greift der Staat massiv in die Vertragsfreiheit ein. Zwar ist Verbraucherschutz ein hohes Gut, aber nicht alle Schuldverhältnisse sind gleichermaßen schutzbedürftig. Hier hätten wir uns mindestens eine bessere Differenzierung nach Branchen gewünscht, in denen tatsächlich ein besonderes Risiko und Nachteile für Verbraucher vorhanden sind“, erläutert der BVDW-Geschäftsführer.
Der BVDW kritisierte diesen und weitere Punkte bereits in seiner Stellungnahme im Februar 2020.
Downloads