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BVDW zum Trans-Atlantic Data Privacy Framework

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt die politische Einigung zwischen der EU-Kommission und den Vereinigten Staaten in Bezug auf die Prinzipien eines künftiges Trans-Atlantic Data Privacy Framework. Mit diesem neuen Framework, das nun erarbeitet werden muss, soll eine nachhaltige Lösung für die Übermittlung von personenbezogenen Daten geschaffen werden, indem die Kritikpunkte des EuGH, im Hinblick auf das EU-US Privacy Shield, berücksichtigt werden. Diese politische Willensbekundung muss nun so schnell wie möglich mit Leben gefüllt werden und darf nicht Risiko laufen, ein weiteres Mal vom EuGH gekippt zu werden. Daher sieht der BVDW auch die Notwendigkeit für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung der Definition personenbezogener und pseudonymisierter Daten.

Am letzten Freitag wurde seitens der EU-Kommission und des US-Präsidenten Joe Biden bekannt gegeben, dass eine vorläufige politische Einigung hinsichtlich der Prinzipien künftiger Rahmenbedingungen für transatlantische Datenflüsse erzielt werden konnte. Damit reagiert die EU-Kommission auf das Urteil des EuGH, der im Jahr 2020 das Vorgängerabkommen EU-US Privacy Shield gekippt hatte. Das Urteil hat zu einer großen Verunsicherung der europäischen Wirtschaft geführt, die weiterhin anhält.  

Ein neues Trans-Atlantic Data Privacy Framework (TADPF) hat zum Ziel, die nationalen Sicherheitsinteressen der USA weiterhin zu gewährleisten, diese jedoch mit dem Schutz der Privatsphäre, des Datenschutzes und der Rechtstaatlichkeit in Einklang zu bringen. Eine zeitnahe Ausarbeitung und die Ratifizierung des Abkommens sind dringend notwendig, um die aktuellen rechtlichen Risiken für europäische Unternehmen aufzulösen. Um eine langfristige Lösung zu finden, ist der BVDW darüber hinaus der Ansicht, dass die Definition personenbezogener Daten und vor allem auch die Definition und die Möglichkeiten der Pseudonymisierung von Daten neu gedacht und festgelegt werden müssen. 

Der BVDW hält es zudem für angezeigt, dass die Entwicklungen rund um das TADPF in der aufsichtsbehördlichen Praxis dahingehend berücksichtigt werden sollten, dass der Druck auf die Verantwortlichen in laufenden Verfahren reduziert wird und ein Nachfolgeabkommen seitens der Aufsichtsbehörden konstruktiv unterstützt wird.

In einem nächsten Schritt sollen die Eckpunkte der Einigung in ein rechtlich verbindliches Papier überführt werden, das anschließend durch eine Excecutive Order in den Vereinigten Staaten in Kraft treten soll. Anschließend kann die EU-Kommission auf dieser Basis einen Angemessenheitsbeschluss verabschieden. 

Durch die Ankündigungen wurde zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Rechtssicherheit geschaffen und das Risiko, dass der EUGH das Abkommen innerhalb von Monaten kippen könnte, besteht so lange, wie dessen Kritikpunkte nicht nachhaltig adressiert wurden. Daher ist es weiterhin notwendig, den transatlantischen Datenverkehr mit den bestehenden Maßnahmen und Mitteln bestmöglich abzusichern. 

28.03.2022
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