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BVDW zur 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: „Wichtige Anpassung der Rechtslage an die digitale Wirklichkeit“
Eine Woche vor dem Start des IT-Gipfels (16.-17. November in Saarbrücken) hat die Bundesregierung ihren Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (BT-Drs. 18/10207) veröffentlicht. Aus Sicht des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Erweiterung der Kooperationsmöglichkeit für Verlage positiv zu bewerten. Auch die Ausweitung der Kontrolle der Kartellbehörden auf die Übernahme von Startups trägt den ökonomischen Realitäten der Digitalen Wirtschaft Rechnung. Ob sich die nun Vorgeschlagenen Regeln für die Übernahme von Startups in der Praxis bewähren, muss sich aber erst noch zeigen.
Der aktuelle Regierungsentwurf zur 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält weitgehende Neuerungen für den Verlagsbereich und wichtige Änderungen der Regeln für Unternehmensübernahmen. Konkret soll der kartellrechtliche Handlungsspielraum der Presseverlage erweitert werden, um ihnen eine Zusammenarbeit im Vertrieb, bei der Zustellung und der Herstellung ihrer Produkte und im Werbegeschäft zu ermöglichen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die teilweise prekäre Erlössituation der Verlage und zielt auf eine Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit auch der Pressevielfalt.
Dazu BVDW-Präsident Matthias Wahl: „Der Gesetzgeber reagiert mit der 9. Novelle des GWB auf die geänderten ökonomischen Realitäten, auch im Bereich der Unternehmensübernahmen und -fusionen. Die neuen Regeln dürfen die dynamische Weiterentwicklung der Startups nicht behindern.“ Besonders bei den datenbasierten Geschäftsmodellen der Digitalen Wirtschaft sei es für eine sachgerechte Einschätzung des wirtschaftlichen Potentials eines Unternehmens wichtig, Netzwerkeffekte oder den Zugang zu Daten im Kontext der Übernahme oder Fusion zu bewerten. „Ob sich auch die vorgeschlagene Prüfschwelle von 400 Millionen Euro Unternehmenswert in der Praxis bewährt, bleibt abzuwarten. Der BVDW wird sich dafür einsetzen, dass die vorgeschlagenen Regeln sachgerecht ausgestaltet werden und nicht zu einem Hindernis für die dringend erforderliche digitale Transformation des Mittelstandes werden.“
Der BVDW hat bereits im September in seinem neuen Digitalen Grundsatzprogramm die Vorschläge der Bundesregierung zur 9. GWB-Novelle kommentiert.