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Code of Conduct: BVDW standardisiert Programmatic Advertising

Düsseldorf, 21. November 2016 - Programmatic Advertising ist inzwischen fest in der Werbebranche etabliert, in der praktischen Umsetzung des automatisieren Mediahandels unterscheiden sich jedoch die Prozesse der unterschiedlichen Marktteilnehmer. Um unter den zahlreichen Akteuren im Markt einheitliche Regeln für die Zusammenarbeit zu schaffen, veröffentlicht die Fokusgruppe Programmatic Advertising im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. den Code of Conduct Programmatic Advertising. Transparenz, Qualität und Sicherheit im Programmatic Advertising sind die zentralen Zielsetzungen, die mit der Einführung dieses Code of Conduct verbunden sind.

Die Mitgliedsunternehmen des BVDW hatten bereits Gelegenheit, den Code of Conduct zu prüfen und zu unterzeichnen - über 40 Unternehmen, die teilweise auch international tätig sind, haben sich bereits zu den einheitlichen Regeln verpflichtet. Ab sofort steht die Unterzeichnung der Selbstverpflichtung auch solchen Unternehmen offen, die nicht Mitglied im BVDW sind. Der Code of Conduct enthält individuelle Kriterien für die jeweiligen Marktbereiche Vermarkter/Publisher, Demand Side Platform (DSP), Sell Side Platform (SSP) und Datenanbieter. Unternehmen, die mehrere Marktbereiche abdecken - sogenannte Full-Stack-Anbieter - müssen alle Anforderungen für die entsprechenden Marktbereiche erfüllen. An der Erstellung des Code of Conduct waren rund 40 im Programmatic Advertising tätige BVDW-Mitgliedsunternehmen beteiligt. 

„Die Entwicklung der Selbstverpflichtung war ein wichtiger Schritt für Programmatic Advertising in Deutschland", erklärt Julian Simons (mediascale), stv. Vorsitzender der Fokusgruppe Programmatic Advertising im BVDW. „Es ist uns gelungen, in einem aufwändigen Prozess mit intensiven Diskussionen alle Marktpartner auf diese einheitlichen Standards zu verständigen, um die richtigen Impulse für die Entwicklung von Programmatic Advertising in Deutschland zu setzen." Doch mit der Veröffentlichung sei das Projekt noch nicht abgeschlossen, erklärt Simons: „Natürlich werden wir in einem solch dynamischen Feld wie Programmatic Advertising nicht einfach Regeln in den Markt tragen und uns dann zurückziehen. Das ist weiterhin ein Entwicklungsprozess, in den wir aktuelle Entwicklungen mit einbeziehen werden. Programmatic Advertising ist mit dem Versprechen angetreten, effizientere und vor allem transparentere Prozesse zu ermöglichen und mehr Kontrollmöglichkeiten zu bieten. Genau das soll die Selbstverpflichtung vorantreiben."

Beschwerdeausschuss prüft Verstöße

Um die Einhaltung der Selbstverpflichtung sicherzustellen, haben die Mitglieder der Fokusgruppe Programmatic Advertising einen achtköpfigen Beschwerdeausschuss mit Experten aus allen vier Marktbereichen gewählt. Dieser Ausschuss prüft Hinweise zu Verstößen gegen den Code of Conduct und steht darüber hinaus auch als Ansprechpartner insbesondere für beteiligte Unternehmen zur Verfügung. Zudem bindet die Fokusgruppe den Beschwerdeausschuss bei der marktgerechten Weiterentwicklung des Code of Conduct mit ein.

Download: Portraitfoto Julian Simons

 

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21.11.2016
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