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Cookie-Banner: BVDW sieht Vorstoß der Datenschutzorganisation NOYB in Teilen gerechtfertigt, aber auch kritisch
Der Bundesverband digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. arbeitet seit Längerem erfolgreich daran, ein den rechtlichen Vorgaben entsprechendes und nutzerfreundliches Consentmanagement umzusetzen und fortzuentwickeln. Dazu gehört, dass jede Einwilligung zur Datenverarbeitung freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegeben werden kann. Der Nutzer muss eindeutig zu verstehen geben können, dass er mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden ist.
“Wir haben über Monate zusammen mit unseren Mitgliedern und in verschiedenen Arbeitsgruppen aus dem Lab Consentmanagement daran gearbeitet, um dem Nutzer eine Einwilligung zu ermöglichen, die den rechtlichen Anforderungen an Daten- und Privatsphärenschutz entspricht und auch technisch umgesetzt werden kann“ erklärt Anna Schenk, MD EMEA bei Semasio und Co-Leiterin der Arbeitsgruppe für Consentmanagement. Sie führt weiter aus: “Wir haben im Lab Consentmanagement die Interessen der Nutzer nach Datenschutz und Privatsphäre sowie die Interessen der Wirtschaft in Einklang gebracht und Best Practices entwickelt. Diese entwickeln wir ständig fort“.
Auch der BVDW kritisiert, dass vereinzelt die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht oder nicht richtig umgesetzt werden. “Eine voreingestellte Einwilligung ist ein datenschutzrechtliches Tabu, was wir auch bei Mitgliedern des BVDW nicht akzeptieren würden“ führt Dirk Freytag, CEO Contentpass und Co-Leiter des Labs aus. Demgegenüber hält der Vorstoß von NOYB einer rechtlichen Prüfung nicht in allen Punkten stand.
“Die Verpflichtung zu einer “simplen Ja-/Nein-Option” bei Einwilligungsbannern, wie sie von NOYBwieder ins Gespräch gebracht wird, ist unseres Erachtens nicht im Einklang mit den gesetzlich geforderten Informationspflichten”, erläutert Christine Blaes, Head of Data Privacy Business & Services bei Media Impact und Co-Leiterin des Labs Consentmanagement im BVDW. Datenschutzrechtlich muss dem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, eine Einwilligung zu erteilen oder diese nicht zu erteilen.
Weiter ist zu kritisieren, dass NOYB nicht klar genug herausstellt, dass die derzeit gezeigten Einwilligungsbanner für einwilligungsbedürftige Verarbeitungstätigkeiten nach der Datenschutz-Grundverordnung und aufgrund der e-Privacy-Richtlinie gesetzlich erforderlich sind. „Es kann den Unternehmen nicht angelastet werden, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Sie können nicht für die als lästig empfundenen Einwilligungsanfragen und die damit verbundenen Entwicklungen, z. B. die Einwilligungsmüdigkeit der Nutzer oder die gesetzlich geforderte Komplexität verantwortlich gemacht werden“, so Blaes.
Sowohl NOYB als auch die Datenschutzaufsichtsbehörden müssen mit Maß handeln. Im Vordergrund sollte nach wie vor die Aufklärung und der Dialog stehen, nicht ein Bußgeld oder andere juristische Maßnahmen.