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Deutsche Ratspräsidentschaft und Ausbau digitale Souveränität

Am 1. Juli 2020 hat Deutschland die Europäische Ratspräsidentschaft übernommen. Deutschland hat somit sechs Monate Zeit seine Schwerpunkte in Europa zu setzen. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde das Programm der Ratspräsidentschaft, genauso wie das Arbeitsprogramm der EU-Kommission, nochmals angepasst.

Ein verstärkter Fokus liegt auf dem „Recovery Plan“. Digitalisierung ist jedoch weiterhin ein großer Teil davon. Das Programm der Deutschen Ratspräsidentschaft kann HIER eingesehen werden.

Leitgedanken des Programms sind:

  • die dauerhafte Überwindung der COVID-19-Pandemie und die wirtschaftliche Erholung
  • ein stärkeres und innovativeres Europa
  • ein gerechtes Europa
  • ein nachhaltiges Europa
  • ein Europa der Sicherheit und der gemeinsamen Werte
  • ein starkes Europa in der Welt.

Zudem steht der Ausbau der digitalen Souveränität der EU im Fokus und ist für Deutschland das Leitmotiv der europäischen Digitalpolitik. Konkrete Anliegen sind:

  • Der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft auf Basis des Europäischen Grünen Deals und die digitale Transformation dabei als zentrale Aufgabe.
  • Verstetigung eines Monitorings der europäischen digitalen Kapazitäten, hohe öffentliche und private Investitionen in die Stärkung digitaler Kapazitäten, sowie ein gemeinsames Verständnis im Kreis der EU-Mitgliedstaaten über die Definition von und den Weg hin zu mehr digitaler Souveränität. Dazu gehört der Aufbau einer hochleistungsfähigen, souveränen und resilienten europäischen digitalen Infrastruktur (Gaia-X).
  • Gemeinsame europäische Standards und Normen für neue Technologien.
  • Erhalt europäischer Werte und Grundrechte auch im Digitalzeitalter.
  • Verantwortungsvolle, gemeinwohlorientierte sowie menschenzentrierte Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU.
  • Die durch die Europäische Datenstrategie angestoßene Diskussion zu Regeln und Leitlinien für die Governance gemeinsamer europäischer Datenräume voranbringen.
  • Für die Souveränität der Bürger eine Speicherung von Daten, die sicher und frei vom Zugang Dritter auf Endgeräte ist. Hierzu sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit es in allen Endgeräten sichere Ablagemöglichkeiten, sog. Standardisierte Secure Elements, gibt.
  • Bessere Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für die Plattformökonomie und digitale Dienste.
  • Die digitale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger stärken; im Hinblick auf die „Zukunft der Arbeit“ gute Tätigkeitsbedingungen und soziale Sicherheit - einschließlich für neue Arbeitsformen wie der plattformbasierten Arbeit - gewährleisten sowie Fähigkeiten und Kompetenzen für das digitale Zeitalter vermitteln.
  • Die Industrie- und die KMU-Strategie der Kommission zukunftsorientiert mit dem Ziel der Stärkung europäischer Kooperation insbesondere in innovativen Schlüsseltechnologien weiterentwickeln.
  • Im Wettbewerbsrecht bei Fusionskontrollverfahren die globale Konkurrenzsituation im Blick behalten und Unternehmen bei Kooperationen mehr Rechtssicherheit gewährleisten.
  • Die wettbewerbsrechtliche Missbrauchsaufsicht auch im Hinblick auf Plattformmärkte weiterentwickeln.

Die Pressemitteilung des BVDW zu Beginn der Ratspräsidentschaft kann HIER eingesehen werden.

07.07.2020
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