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Digitale-Versorgung-Gesetz verabschiedet: BVDW begrüßt „Zäsur im Gesundheitswesen“
Das heute verabschiedete Digitalisierungsgesetz lässt tiefgreifende Veränderungen erwarten. So ist unter anderem vorgesehen, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für digitale Anwendungen wie etwa App-Tagebücher für Bluthochdruck- oder Diabetespatienten übernehmen, die Ärzte ihren Patienten verschreiben. Hierfür soll die Zulassung so vereinfacht und verkürzt werden, dass solche Lösungen schneller in das Erstattungssystem gesetzlicher Krankenkassen aufgenommen werden können. BVDW-Vizepräsident Alexander Kiock (Diffferent) sagt: „Dieses Gesetz ist überfällig und hat eine enorme Bedeutung für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Mit den Ansätzen, digitale Lösungen verstärkt in die Versorgung einzubinden und Gesundheitsdaten leichter der Forschung zur Verfügung zu stellen, steht das Gesundheitswesen vor einer radikalen Veränderung zum Positiven.“
Vor allem der Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen wurde bisher durch sehr strenge Regeln begrenzt. Das sei der Entwicklungsgeschwindigkeit der meisten digitalen Anwendungen nicht im Ansatz gerecht geworden, erklärt Kiock. „Jetzt dürfen wir berechtigte Hoffnung haben, dass dieser Zustand der Vergangenheit angehört und wir in diesem Bereich endlich den Ansprüchen einer führenden Industrienation gerecht werden.“ Es ist davon auszugehen, dass das Gesundheitswesen vor allem im digitalen Bereich auch für Investoren attraktiver wird, weshalb hier künftig deutlich mehr Kapital in Forschung, Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen fließen könnte. „Letztlich profitieren davon die Unternehmen der Digitalbranche, für die die Schwelle für einen Markteintritt deutlich herabgesetzt wurde, wie auch die Patienten durch eine bessere gesundheitliche Versorgung“, so Kiock. Besonders in ländlichen Gebieten, in denen unterdurchschnittlich viele Ärzte praktizieren, können digitale Services eine gute Ergänzung für die gesundheitliche Versorgung darstellen.
Hohe Akzeptanz für digitale Lösungen in der Medizin
Eine im Juni veröffentlichte BVDW-Studie (durchgeführt von Kantar TNS; n=1012) zeigt, dass es einen hohen Bedarf an digitalen Gesundheitslösungen gibt. Demnach würden 58 Prozent der Bundesbürger einen Arzt, eine Praxis, eine Klinik oder eine Krankenkasse bevorzugen, wenn diese mittels einer App mit ihnen enger kommunizieren, Ihnen Terminvorschläge und -erinnerungen senden oder ihnen über die App den Austausch von Röntgenbildern und Befunden vereinfachen würden. Während die Zustimmung bei 16-24-jährigen Befragten bei 62 Prozent liegt, hält sie mit 54 Prozent auch bei 55-64-jährigen ein hohes Niveau. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der in der BVDW-Studie befragten Bürger an, dass Ärzte dazu verpflichtet werden sollen, KI als automatisierte Zweitmeinung in die Untersuchung miteinzubeziehen, wenn diese Krankheiten mit einer höheren Wahrscheinlichkeit erkennen kann beziehungsweise Diagnosen treffender erstellen kann als Menschen.