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Digitale Wirtschaft sieht EuGH-Urteil zu Privacy Shield kritisch und fordert zeitnah Alternativlösungen

Bild: Sitzung des EuGH (curia.europa.eu)

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Aus des EU-US Privacy Shield scharf kritisiert. „Der Wegfall des EU-US Privacy Shields hat erneut erhebliche Auswirkungen auf die Digitalwirtschaft in Gänze und belastet insbesondere auch kleine und mittelständische EU-Unternehmen“, sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland). Der Digitalverband BVDW begrüßt zwar, dass der EuGH die Rechtmäßigkeit von Datentransfers auf der Basis von Standardvertragsklauseln weiterhin erlaubt, wodurch grundsätzlich Nutzerdaten von EU-Bürgern in andere Staaten übertragbar bleiben, „Unternehmen benötigen aber auch in dynamischen Märkten wie der Digitalwirtschaft dauerhafte und langfristig stabile rechtliche Rahmenvorgaben. Wir können nicht alle fünf Jahre bei null anfangen“, so Duhr.

Der EU-US Privacy Shield hatte der EU-Wirtschaft in den vergangenen Jahren Rechtssicherheit geboten und den Datenaustausch zwischen EU- und Drittländern auf eine eindeutige und tragfähige Säule gestellt. Doch nun hat der Europäische Gerichtshof den Privacy Shield für ungültig erklärt. Der BVDW verurteilt diese Entwicklung scharf. Vizepräsident Duhr: „Die Privatwirtschaft darf hier nicht zum Spielball gemacht werden. Zwar sind die ebenfalls marktüblichen Standardvertragsklauseln weiterhin gültig. Aber der Wirtschaft wird immer wieder die Grundlage für nachhaltige Entwicklung im Sinne des Gemeinwohls durch den Wegfall von stabilen und dauerhaft gültigen Regelungen entzogen.“

Zur Historie um die Entwicklung des Privacy Shield sowie den Vorgänger, das Safe-Harbor-Abkommen, bietet der BVDW hier eine Übersicht.

16.07.2020
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