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E-Privacy-Verordnung: Brüssel torpediert die digitale Gesellschaft
Düsseldorf, 10. Januar 2017 - Die EU-Kommission hat heute offiziell den Entwurf einer zukünftigen E-Privacy-Verordnung veröffentlicht. Wie sich bereits abgezeichnet hatte, schießt dieser deutlich über das Ziel hinaus. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kritisiert diesen Entwurf scharf und warnt vor einer fundamentalen Gefährdung der heutigen Informationsgesellschaft. Eine Einwilligungspflicht für beinahe jede Form der Datenverarbeitung im Internet entzieht zahlreichen Geschäftsmodellen der Digitalen Wirtschaft die Grundlage und gefährdet die Grundfeste der digitalen Gesellschaft.
Der heute vorgelegte Entwurf der E-Privacy-Verordnung unterscheidet im Grundsatz nicht mehr zwischen personenbezogenen, pseudonymen und anonymen Daten - der Nutzer soll demnach nahezu immer sein Einverständnis für die Erhebung und Verarbeitung von Daten geben müssen. Das hätte zur Folge, dass etwa Third-Party-Cookies in den allermeisten Fällen nicht mehr ohne explizite Einwilligung eingesetzt werden dürfen. Hierauf basierende Technologien dienen beispielsweise der Reichweitenmessung oder auch Besuchsanalyse von Webseiten oder als Grundlage für die Ausspielung digitaler Werbung, durch die die Mehrzahl der kostenfrei zugänglichen Inhalte und Services im Internet finanziert werden. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr befürchtet weitreichende Folgen: „Diese Verordnung stellt etablierte und von den Verbrauchern akzeptierte Geschäftsmodelle in Frage und negiert fundamentale Prinzipien der Digitalen Wirtschaft. Das Internet, wie wir es heute kennen, wird es damit nicht mehr geben."
Zudem sei eine akute Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Digitalen Wirtschaft zu erwarten: „Eine solche Regelung bevorteilt vor allem Login-basierte Nutzungsmodelle, bei denen Nutzer ein pauschales Einverständnis für die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten geben. Zudem konterkariert das Vorhaben die auf der Datenverarbeitung basierende Arbeitsteilung digitaler Produkte und Dienstleistungen", erklärt Duhr. „Die Kommission zielt mit diesem Vorschlag auf ein Verbot der Daten- und Informationsverarbeitung auch in Fällen, in denen die Daten keinen Personenbezug haben. Wir erwarten von Parlament und Rat gerade vor dem Hintergrund der Bedeutung der Digitalen Wirtschaft eine deutliche Verbesserung dieser realitätsfernen und rückwärtsgewandten Vorschläge der Kommission."
Download:Portraitfoto Thomas Duhr
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Über den BVDW
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die zentrale Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben und im Bereich der digitalen Wertschöpfung tätig sind. Mit Mitgliedsunternehmen aus unterschiedlichsten Segmenten der Internetindustrie ist der BVDW interdisziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der Digitalen Wirtschaft. Der BVDW hat es sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Angebote - Inhalte, Dienste und Technologien - transparent zu machen und so deren Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern. Außerdem ist der Verband kompetenter Ansprechpartner zu aktuellen Themen und Entwicklungen der Digitalbranche in Deutschland und liefert mit Zahlen, Daten und Fakten wichtige Orientierung zu einem der zentralen Zukunftsfelder der deutschen Wirtschaft. Im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen, nationalen und internationalen Interessengruppen unterstützt der BVDW ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche. Fußend auf den Säulen Marktentwicklung, Marktaufklärung und Marktregulierung bündelt der BVDW führendes Digital-Know-how, um eine positive Entwicklung der führenden Wachstumsbranche der deutschen Wirtschaft nachhaltig mitzugestalten. Gleichzeitig sorgt der BVDW als Zentralorgan der Digitalen Wirtschaft mit Standards und verbindlichen Richtlinien für Branchenakteure für Markttransparenz und Angebotsgüte für die Nutzerseite und die Öffentlichkeit. Wir sind das Netz.