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Ecommerce - politische Einigung bei Geo-blocking

Nach dem Kompromiss in den Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission ist nun am 29. November der Wortlaut der Einigung bekannt geworden. Danach soll spätestens ab Oktober 2018 das „shop like a local“ Prinzip in der gesamten EU gelten mit der Folge, dass Kunden aus einem anderen EU-Land nicht mehr auf die nationalen Webshops des Anbieters verwiesen werden können. Ein solches „Rerouting“ ist zukünftig nur noch mit Zustimmung des Kunden möglich. Gleichzeitig muss der Händler aber nicht in EU-Länder außerhalb seines Geschäftsgebietes liefern – hier muss dann der Kunde die Ware abholen oder für den Transport sorgen. Eine Gleichbehandlung bringen die neuen Regeln auch bei den Zahlungsmitteln mit der Folge, dass Händler zukünftig von ausländischen Kunden die Zahlung mit Debit- oder Kreditkarten aus dem Sitzland des Händlers nicht mehr verlangen können – so sind Karten mit vergleichbarer Zahlfunktion aus anderen EU-Ländern zu akzeptieren. Schließlich wird zukünftig bei allen Transaktionen grundsätzlich das Recht des Staates Anwendung finden, in dem der Händler seinen Sitz hat. Nicht anwendbar sind dieser Regeln nur bei Dienstleistungen im Transportbereich, also etwa Tickets, oder bei Dienstleistungen, deren Gegenstand urheberrechtlich geschützt ist (Copyright).

01.12.2017
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