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Entscheidung des OLG Hamburg ist ein weiterer Schritt gegen die Pressefreiheit
Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein weiterer Schritt gegen die Angebotsvielfalt und den freien Zugang zu hochwertigen Medieninhalten im Netz. Die Kläger hatten versucht, ein Vertriebsverbot für den Werbeblocker Adblock Plus durchzusetzen, weil dieser unzulässig in das Geschäft der Online-Angebote eingreife. So sei bereits 2014 knapp ein Viertel der Seitenabrufe nicht mehr vermarktbar gewesen. Die Richter folgten weder dem Vorwurf des Behinderungswettbewerbs noch der gezielten Behinderung.
Dies ist unverständlich und sehr bedauerlich, denn der von Eyeo angebotene Werbeblocker finanziert sich durch kostenpflichtiges „Whitelisting“, also der Zulassung zuvor geblockter Werbung (Blacklisting) gegen Geld. Damit verdient Eyeo Geld mit Leistungen und Inhalten der Verlage, ohne selbst etwas dazu beizutragen. Im Ergebnis führt die Nutzung von Adblockern dazu, dass immer weniger Verlage im Web kostenfreie Inhalte mit hoher Qualität anbieten können. Nutzer, die Adblocker installieren, schaden sich und anderen langfristig selbst. Denn dadurch müssen die Verlage Bezahlschranken installieren, um geschäftsfähig zu bleiben.
Der BVDW bedauert, dass das OLG Hamburg offenbar nicht weit genug mitdenkt und sowohl die Bedürfnisse von Verbrauchern als auch die der Wirtschaft ignoriert. Unverständlich bleibt auch der Ansatz des Gerichts, die Revision zum BGH nicht zuzulassen. Andere Gerichte haben das glücklicherweise anders gesehen mit der Folge, dass der BGH in dieser Angelegenheit wohl schon 2018 ein klärendes Urteil fällen wird.