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ePrivacy – Fortschrittsbericht

Die Verhandlungen zur ePrivacy Verordnung konnten unter der kroatischen Ratspräsidentschaft nicht beendet werden. Kroatien schließt seine Arbeiten daher mit einem Fortschrittsbericht ab, der HIER eingesehen werden kann.

Deutschland wird die Verhandlungen nun übernehmen und hat bereits am 6. Juli einen Fragenkatalog für die Mitgliedstaaten veröffentlicht. Die Ideen und Themenfelder der Deutschen Ratspräsidentschaft können HIER eingesehen werden und standen  beim ersten Treffen der Ratsarbeitsgruppe am 13. Juli zur Diskussion. Basis für die Optionen des Fragenkatalogs sind die Vorschläge der finnischen sowie kroatischen Ratspräsidentschaft. In diesem Fragenkatalog geht es um die Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung von Kommunikationsdaten (Artikel 6 – 6d) und die Regelungen für den Schutz von Endeinrichtungen (Artikel 8) der ePrivacy Verordnung. Die Ratspräsidentschaft betont, die Balance zwischen dem Schutz der elektronischen Kommunikationsdaten nach Maßgabe der Grundrechtecharta auf der einen und der Bewahrung und Fortentwicklung digitaler Geschäftsmodelle und ihrer Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere für KMU und Start-Ups auf der anderen Seite wahren zu wollen. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit die Fragen schriftlich bis zum 24. Juli zu beantworten. Auf Basis des Feedbacks der Mitgliedstaaten soll bis September ein neuer Kompromissvorschlag erarbeitet werden.

07.07.2020
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