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EU-Abstimmung zum Digital Services Act: BVDW sieht Potential für zukunftsgerichteten gesetzlichen Rahmen, aber auch Erfordernis eines Paradigmenwechsels

Das EU-Parlament hat am 20. Oktober in seiner Plenarsitzung drei Initiativberichte zum Digital Services Act angenommen. Die Berichte gehen laut dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. grundsätzlich in die richtige Richtung, da sie die bestehende Asymmetrie im Markt erkannt haben und klar formulieren, dass eine Regulierung notwendig ist. Zudem werden richtige Ansätze im Umgang mit illegalen Inhalten genannt. Gleichwohl sind einige der enthaltenen Forderungen zur Beschränkung und sogar dem Verbot von zielgruppen-/datenbasiertem Marketing langfristig für die gesamte Digitalwirtschaft von fataler Bedeutung. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr: „Datenschutz und Privatsphäre sind wichtige Grundrechte, aber auch Meinungsfreiheit- und -vielfalt, wofür Qualitätsjournalismus nötig ist. Ohne die Refinanzierung durch Marketing können diese Inhalte nicht garantiert werden und europäische digitale Geschäftsmodelle kaum erhalten bleiben.“ Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen würden hier stark geschädigt werden, obwohl man eigentlich mit dem Digital Services Act genau diese europäischen Unternehmen fördern will und muss, so Duhr.

Die Grundgedanken der angenommenen Positionierung des Europaparlamentes für einen Digital Services Act hält der Digitalverband BVDW für richtig. Grundprinzipien der E-Commerce Richtlinie (z.B. Haftungsprivileg, Herkunftslandprinzip, Verbot genereller Überwachungspflichten) müssen beibehalten werden und hier finden sich in den Berichten gute Ansätze, um genau dies zu erreichen. Gleichzeitig möchte man den Umgang mit illegalen Inhalten vereinheitlichen und auch neue Möglichkeiten schaffen, große Online-Plattformen zu kontrollieren, um einen fairen Wettbewerb in Europa zu ermöglichen und Asymmetrien zu reduzieren. „Das ist sehr zu begrüßen“, so BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.

Doch die angenommenen Berichte, insbesondere jener von MdEP Tiemo Wölken, sehen auch die Prüfung eines möglichen Verbots von zielgerichtetem und datenbasiertem Marketing vor. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland): „Digitale Geschäftsmodelle leben von Daten sowie der Möglichkeit einer Refinanzierung von Inhalten durch Marketing.“ Nur mit diesen Geschäftsmodellen konnten die Umsätze generiert werden, die unsere Wirtschaft aktuell stabil halten. Man kann nicht auf der einen Seite fordern, dass wir in Europa digitale Souveränität erreichen müssen und uns unabhängig machen wollen und auf der anderen Seite schneiden wir unseren Unternehmen die Grundlage weg, so Duhr. „Was wir also brauchen ist kein Verbot, sondern eine sinnvolle Regulierung. Wir brauchen im Rahmen des Digital Services Act eine Auseinandersetzung u.a. mit Daten/-Marketingmonopolen und gleichzeitig müssen wir die Debatten zur E-Privacy-Verordnung führen. Es muss dringend ein Ausgleich zwischen Grundrechtsschutz der Bürger und den Wettbewerbschancen für die Digitale Wirtschaft geschaffen werden. Der Vorschlag von Tiemo Wölken, der mit einer schmalen Mehrheit angenommen wurde, ist ein Rückschritt, fördert die falschen Player und setzt einen völlig falschen Fokus.“

Voraussichtlich im Dezember 2020 wird die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag für einen Digital Services Act vorlegen. Die aktuelle Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission des BVDW zum Digital Services Act ist hier zu finden.

23.10.2020
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