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EU-Kommission schlägt neue Vorschriften für den Online-Handel vor
Die Europäische Kommission hat heute Verordnungs- und Überarbeitungsvorschläge vorgelegt, die der weiteren Umsetzung der Strategie für den vernetzten digitalen europäischen Binnenmarkt dienen sollen. Drei gesetzgeberische Handlungsschwerpunkte sollen helfen das Ziel verwirklichen, EU-weit Produkte und Dienstleistungen einfacher und sicherer online zu kaufen und anzubieten zu können.
So soll der Online-Handel dadurch angekurbelt werden, indem gegen das Geoblocking vorgegangen wird. Zudem soll die grenzüberschreitende Paketzustellung erschwinglicher und effizienter gestaltet und für mehr Vertrauen gesorgt werden, indem Verbraucher besser geschützt und geltende Vorschriften besser durchgesetzt werden.
Das vorgelegte Paket umfasst Vorschläge für die gesetzliche Regulierung von so genanntem ungerechtfertigten Geoblocking und anderen Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Geschäftssitzes. Außerdem sollen Regelungen für grenzüberschreitende Paketzustelldienste zur Verbesserung der Preistransparenz und der Regulierungsaufsicht beitragen. Zuletzt wird vorgeschlagen, die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zu überarbeiten, um zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten zu gelangen. Hier soll präzisiert werden, welche Geschäftspraktiken in der digitalen Welt als unlauter angesehen werden.
Im Dezember 2015 hatte die Kommission bereits Vorschläge über Bestimmungen für das Urheber- und Vertragsrecht im digitalen Umfeld (z.B. Streaming) sowie über den Online-Handel mit Waren (z. B. Kleidung) gemacht. Insbesondere das Thema Geoblocking steht dabei an vorderster Stelle, wobei zwischen so genanntem gerechtfertigem und ungerechtfertigtem Geoblocking unterschieden werden soll.