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EU-Richtlinie garantiert barrierefreie Webangebote
Grundlage dafür ist die 2016 verabschiedete EU-Richtlinie „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“. Um die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen, entschied der Bundestag am 14. Juni 2018 über die Anpassung des Behindertengleichstellungsgesetzes, inzwischen hat der Bundesrat dem zugestimmt. Demnach müssen öffentlich Stellen neue Webauftritte bis September 2019 und bestehende bis September 2020 barrierefrei anbieten. Welche Anforderungen es an die barrierefreie Gestaltung gibt, ist in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definiert. In Deutschland werden für die Überprüfung entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet. Neben öffentlichen Stellen soll zukünftig auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtet werden. So sieht der EU-Richtlinienentwurf „European Accessibility Act“ vor, dass beispielsweise der Wachstumsmarkt E-Commerce in Zukunft barrierefrei vonstattengehen soll.
Das durch den BVDW unterstützte und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekt BIK für Alle (barrierefrei informieren und kommunizieren) bietet zahlreiche Informationen zu barrierefreien Webangeboten – unter anderem einen speziellen Leitfaden für Agenturen. Bei der konkreten Umsetzung unterstützt der entwicklungsbegleitende BIK WCAG-Test, mit dem Agenturen die Einhaltung des Standards selbst überprüfen können.