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EU veröffentlicht Digital Services Act – die Regeln gelten ab dem 17. Februar 2024
Für sogenannte sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen gelten die Regeln des DSA vier Monate nach ihrer offiziellen Einstufung als solche. Man fällt als Unternehmen in diese Kategorie, wenn man im Monat durchschnittlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer in der Union hat. Wie diese Einstufung von der EU-Kommission vorgenommen wird, ist bislang noch unklar.
Kernziel des DSA ist es, einheitliche Spielregeln beim Umgang mit illegalen Inhalten im Netz zu schaffen. Das zentrale Anliegen des BVDW ist jetzt die konkrete Unterstützung der Digitalen Wirtschaft in Form einer praxisorientierten Umsetzung und Ausgestaltung der neuen Gesetzgebung.
Der veröffentlichte Text des DSA kann HIER abgerufen werden.
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