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EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig erklärt. Sie sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, heißt es in dem Urteil.

Matthias Wahl, Präsident des BVDW begrüßt die Entscheidung:
„Gerade noch rechtzeitig bevor das neue Überwachungsgesetz in Deutschland in Kraft treten sollte, erklärt der Europäische Gerichtshof die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und damit die anlasslose Überwachung der Bevölkerung für grundrechtswidrig. Bedauerlich ist, dass dies erst höchstrichterlich festgestellt werden muss, um dem Gesetzgeber diese Selbstverständlichkeit ins Gedächtnis zu rufen. Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss jetzt überarbeitet werden. Aus Sicht des BVDW wäre es unzumutbar, wenn die digitale Wirtschaft Millionen in den Aufbau von Speicherstrukturen investieren muss, ohne wirklich Rechtssicherheit in dieser wichtigen Frage zu haben.“

21.12.2016
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