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Europaparlament zur Urheberrechtsreform – Rechtsausschuss votiert für Upload-Filter und Presseleistungsschutzrecht
Mit einer knappen Mehrheit von 13 zu elf Stimmen hat sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments am Mittwoch für die Reform des europäischen Urheberrechts ausgesprochen. Grundlage des zur Abstimmung vorgelegten Entwurfs ist ein Richtlinienvorschlag, den der damalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger bereits 2016 vorgelegt hatte. Besonders kontrovers diskutiert wurden die darin enthaltenen Vorschläge zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger und zur Implementierung sogenannter Upload-Filter durch Plattformen. Für das Leistungsschutzrecht (Art. 11), das in ähnlicher Form in Deutschland bereits seit 2013 besteht, hatten sich in den vergangenen Jahren vor allem Verlegerverbände eingesetzt. Nach dem jetzt verabschiedeten Vorschlag sollen Portale wie etwas wie Google News künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten (Snippets) in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen.
Besonders kontrovers diskutiert wurde in den letzten Monaten auch die Einführung sogenannter Upload-Filter, Art. 13. Nach dieser Vorschrift sollen Onlineplattformen unmittelbar für die Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer verantwortlich gemacht werden. Bislang galt und gilt hier das sogenannte Providerprivileg der E-Commerce-Richtlinie, wonach Anbieter auf Urheberrechtsverletzungen erst reagieren müssen, wenn sie davon erfahren und einen Hinweis auf Löschung erhalten. Also etwa, wenn ein unrechtmäßig hochgeladenes Video auf YouTube von einem Rechteinhaber gemeldet wird. Nach dem jetzt konsentierten Text sollen Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden und nur dann von einer solchen Haftung befreit werden, wenn sie beweisen, dass sie "bestmögliche Anstrengungen" unternommen haben, um urheberrechtlich geschütztes Material nicht zugänglich zu machen.
Gegen diese Haftungsverschärfung hatte der BVDW bereits im Februar gemeinsam mit zahlreichen weitere Wirtschaftsverbänden und auch der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem offenen Brief klar Stellung bezogen und sich gegen eine geplante europäische Upload-Filter-Regelung ausgesprochen. In einer dazu veröffentlichten Mitteilung des Verbandes warnte BVDW-Geschäftsführer Marco Junk: „Inhalte werden dann gar nicht erst eingestellt – das Ende von Kreativität und Vielfalt als Grundlage vieler innovativer Geschäftsmodelle der Digitalen Wirtschaft. Dies ist sicher nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der EU-Kommission sein. NetzDG und der Vorschlag zur Richtlinie über das Urheberrecht zeigen eine bedenkliche Tendenz der Politik auf.“ Dabei hieß es im Entwurf zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“ Gesellschaft und Wirtschaft dürften von der Bundesregierung erwarten, sich für diese Überzeugung einzusetzen, erklärt Marco Junk.