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Evaluierungsreport DSGVO

Vier Jahre nach dem Inkrafttreten und zwei Jahre seit Beginn der nationalen Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Europäische Kommission am 24. Juni ihren ersten Evaluierungsbericht vorgelegt.

Grundsätzlich zieht die EU-Kommission ein positives Fazit, sieht aber auch noch Verbesserungsbedarf. Im April 2020 hatte der BVDW sich mit einer eigenen Stellungnahme zur Roadmap der EU-Kommission bezüglich der Evaluierung eingebracht.

Der Bericht der EU-Kommission nennt einige Verbesserungsvorschläge. Es wird herausgearbeitet, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden noch nicht alle Möglichkeiten der DSGVO ausgeschöpft haben, um gemeinsame Verfahren festzulegen und so eine möglichst einheitliche, harmonisierte Anwendung der DSGVO auch grenzüberschreitend zu gewährleisten. Darüber hinaus sieht die EU-Kommission auch unterschiedliche Handhabungen der Mitgliedstaaten in der Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Recht auf Datenschutz und dem Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit. Einen weiteren Rückstand sieht die EU-Kommission bei der Umsetzung des Prinzips der Datenportabilität.

Die Kommission drängt auch in diesem Evaluierungsbericht auf die rasche Verabschiedung der ePrivacy Verordnung, um die Regelungen der DSGVO zu ergänzen.

07.07.2020
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