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Fernbehandlung: BVDW begrüßt die Entscheidung des Deutschen Ärztetages, fordert aber weitere Schritte

Behandlung über digitale Kanäle wird erlaubt (Quelle: iStockphoto/ipopba)

Berlin, 15. Mai 2018 – Die Mitglieder des Deutschen Ärztetages haben entschieden, die ausschließliche Fernbehandlung zu erlauben. Das bedeutet, dass Ärzte Patienten auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt per Telefon, Video, E-Mail oder Chat diagnostizieren und beraten dürfen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt den Schritt ausdrücklich, fordert aber weitere Schritte.

Stephan Noller (ubirch), Vize-Präsident des BVDW: „Willkommen in der Digitalisierung! Patienten werden nichts dagegen haben, einen halben Tag im Wartezimmer mit einem kurzen Skype-Call abzukürzen. Dennoch ist die Maßnahme immer noch halbherzig, denn schon das Rezept zum Call muss wieder auf Papier abgeholt werden. Die Digitalisierung muss zügig zu einem Motor von Verbesserungen in unserer Gesellschaft werden, das war nur ein erster zaghafter Schritt.“

Laut Bundesärztekammer liegt eine „ausschließliche Fernbehandlung“ dann vor, wenn eine ärztliche Beratung oder Behandlung stattfindet, ohne dass zumindest ein persönlicher physischer Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Künftig soll die Behandlung über Kommunikationskanäle erlaubt sein, wenn dies „ärztlich vertretbar“ ist. Im nächsten Schritt müssen die Landesärztekammern der Übernahme der neuen Regelung noch zustimmen.

Digitale Gesundheitsdienste werden im BVDW von der Fokusgruppe Connected Health repräsentiert. Die Mitglieder des Verbands treiben den Markt in regelmäßigen Sitzungen und auf BVDW-Themenabenden voran. Ein Arbeitsbeispiel ist der Leitfaden „Digitale Pflege“. Außerdem setzt der BVDW sich für den zügigen und konsequenten Ausbau der digitalen Infrastruktur ein, so dass derartige Services überhaupt flächendeckend angeboten werden können.

15.05.2018
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