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Finanzminister will Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel bekämpfen

Mit einer Gesetzesänderung will die Bundesregierung Online-Marktplätze für Umsatzsteuerverstöße ihrer Händler verantwortlich machen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt die Bemühungen, die Hinterziehung von Umsatzsteuern eindämmen zu wollen, kritisiert die Einbeziehung europäischer Plattformen aber als unverhältnismäßig.

Zahlreiche Händler aus dem außereuropäischen Ausland nutzen Online-Verkaufsplattformen, um auch ohne entsprechende Infrastruktur hierzulande ihre Produkte zu vertreiben. In vielen Fällen wird dabei keine Umsatzsteuer abgeführt, obwohl die Händler dazu verpflichtet wären. Durch eine Gesetzesänderung nimmt Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) die Plattformbetreiber in die Pflicht und erhofft sich Mehreinnahmen von mehreren hundert Millionen Euro jährlich, die derzeit durch Händler auf digitalen Plattformen hinterzogen würden.

BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland) erklärt: „Im Sinne der Steuergerechtigkeit und eines fairen Wettbewerbs ist der Grundgedanke, gegen Steuerhinterziehung auf Online-Plattformen vorzugehen, absolut nachvollziehbar und zu begrüßen.“ Schließlich entstünde eine massive Wettbewerbsverzerrung, wenn Händler die fällige Umsatzsteuer nicht abführten, so Duhr. „Vor dem Hintergrund, dass das Gesetz auch für Plattformen aus Deutschland und der Europäischen Union gelten soll, gehen die Maßnahmen aber zu weit. Dadurch werden hiesige Plattformbetreiber mit einem pauschalen und unverhältnismäßig großen Bürokratieaufwand konfrontiert, obwohl die Finanzbehörden hier bereits heute über entsprechende Zugriffsmöglichkeiten verfügen.“

Nach Ansicht von BVDW-Experte Duhr wälzt der Bund die Verantwortung ab auf die Wirtschaft: „Das Nachhalten einer korrekten Versteuerung ist Aufgabe des Staates, nicht einzelner Unternehmen. An dieser Realität geht das Gesetz leider vorbei.“ Ein Mittelweg könnten erweiterte Auskunftspflichten beziehungsweise automatisierte Auskünfte der Plattformbetreiber gegenüber den Finanzämtern sein, erklärt Thomas Duhr.

01.08.2018
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