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Fokusgruppe Digital Commerce im BVDW begrüßt BaFin-Entscheidung

Bild: SARINYAPINNGAM / iStockphoto

Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland dürfen Kreditkartenzahlungen im Internet ab dem 14. September 2019 vorerst auch ohne "Starke Kundenauthentifizierung" ausführen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird dies zunächst nicht beanstanden, gab die Anstalt Ende August bekannt. Die Fokusgruppe Digital Commerce im BVDW hatte dies unter anderem gemeinsam mit dem Verband E-Commerce Europe zuvor gefordert und begrüßt die Entscheidung.

"Die Entscheidung der BaFin kommt spät, aber rechtzeitig. Wir begrüßen die Einsicht sehr", sagt Achim Himmelreich (Capgemini), Vizepräsident des BVDW. Bereits im September 2018 unterstützten Vertreter der BVDW-Fokusgruppe gemeinsam mit dem internationalen Verband E-Commerce Europe ein entsprechendes Schreiben an die European Banking Authority, das über verschiedene Mängel der PSD2-Richtlinie aufklärte.

Welche Änderungen durch PSD2 kommen sollen, erklärt BVDW-Mitglied Adrian Brosterhues-Niedziolka (Creditreform Boniversum) hier. Eine neue Studie des BVDW zeigt, was die Verbraucher von den neuen Plänen halten.

30.08.2019
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