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Geoblocking bei audiovisuellen Bezahlinhalten in der EU fällt
Am Donnerstag, den 18. Mai 2017, hat das Europäische Parlament für eine weitreichende Abschaffung von Geoblocking bei audiovisuellen Inhalten gestimmt. Nach den Regeln der Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Europäischen Binnenmarkt werden die Nutzer bei vorübergehenden Aufenthalten in einem anderen EU-Land auf Online-Inhalte wie Filme, Fernsehserien, Musik, Spiele oder Sportveranstaltungen zugreifen können, für die sie in ihrem Heimatland Abonnementgebühren bezahlen.
Diese Regeln werden nur für kostenpflichtige Dienste wie Netflix, HBO Go, Amazon Prime, Spotify, Deezer usw. gelten. Aber auch Anbieter von kostenlosen Dienstleistungen werden die Möglichkeit haben, ihre Inhalte EU-weit übertragbar zu machen.
Dennoch zeigen sich hier auch die Schwächen der neuen Verordnung: Zum einen wird der Zugang zu diesen Inhalten nur dann erlaubt, wenn sich der Nutzer nur „vorübergehend“ im Ausland aufhält, was in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten führen wird. Und zum anderen sind Gratisdienste und die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender von der Verordnung ebenfalls ausgenommen.
Im Ergebnis bringt die Portabilitätsverordnung trotzdem eine große Erleichterung für die Nutzer – auch wenn von einem vollständigen Wegfall des Geoblockings nicht gesprochen werden kann. Um dies zu erreichen, bräuchte man einheitliche Regeln zur urheberrechtlichen Verwertung in der gesamten EU. Davon sind wir auch mit dieser Verordnung weit entfernt.