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Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 97. Sitzung den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität in geänderter Fassung zur Annahme empfohlen und am 18. Juni hat der Bundestag dies getan.

Das Gesetz sieht Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), im Strafgesetzbuch (StGB), in der Strafprozessordnung, im Telemediengesetz und im Bundeskriminalamtsgesetz vor.

Das Gesetz verfolgt ein wichtiges Ziel, nämlich die effektive Strafverfolgung bei rechtswidrigen Inhalten im Netz und somit die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Doch der BVDW kritisiert, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form dieses Ziel nicht erfüllt, sondern weitere Risiken einführt, indem beispielsweise eine Meldepflicht von Inhalten und IP-Adressen (inklusive Portnummern) für die sozialen Netzwerke gegenüber dem Bundeskriminalamt festgeschrieben wird. Diese Durchleitung von Daten erfolgt nur auf Einschätzung der Diensteanbieter selbst und wird somit in einer umfangreichen Weiterleitung von personenbezogenen Daten resultieren. So sehr der BVDW die Bemühungen der Bundesregierung im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz unterstützt, ist er der Ansicht, dass das vorgeschlagene Verfahren zu weit geht und mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen nicht zu vereinen ist, nicht genügend rechtsstaatliche Schutzmechanismen bietet und zugleich tiefe Eingriffe in die Grundfreiheiten der Nutzer bedeutet.

Der BVDW bemängelt zudem, dass hier ein neues Gesetz beschlossen wurde, bevor eine Evaluierung des damit verknüpften Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) überhaupt vorliegt.

07.07.2020
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